Laserprodukte
Der Laser ist aus unserem modernen Alltag schon lange nicht mehr wegzudenken. Der Umgang mit ihm muss dennoch bewusst und sorgsam geschehen.
Der Fachbereich Produktsicherheit beim RegierungsprĂ€sidium TĂŒbingen ĂŒberwacht Laserprodukte, die sich auf dem Markt befinden und zieht sie notfalls aus dem Verkehr.
âDo you expect me to talk?â âNo Mr. Bond, I expect you to die.â Wohl spĂ€testens mit âGoldfingerâ, dem Actionfilm, der diesen Wortwechsel zwischen Sean Connery als James Bond und dem Bösewicht Aurac Goldfinger (Gerd Fröbe) beinhaltet, wĂ€hrend ein dĂŒnner, roter Strahl geradewegs auf den Doppelagenten zulĂ€uft, war der Laser im Bewusstsein der breiten Bevölkerung angekommen. Und bis heute fĂŒhrt er seinen Siegeszug durch unseren Alltag fort.
Ist der Laser heutzutage aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken, wird er jedoch selten so spektakulÀr in Szene gesetzt wie durch Hollywood im Jahre 1964. Das erste Mal im Jahre 1960 mit Hilfe eines Rubinkristalls erzeugt, dient der Laser den Menschen mittlerweile in den unterschiedlichsten Bereichen.
Der Laser prĂ€gt unseren Alltag in Verbraucherprodukten, in Medizinprodukten und in technischen Arbeitsmitteln. Laser als Zeige- oder Zieleinrichtung, zum Abtasten oder Brennen in CD-Spielern oder DVD-Recordern, zur Beseitigung von BlutschwĂ€mmchen auf der Haut oder zum Trennen von dicken Stahlblechen sind nur wenige Beispiele dafĂŒr.
Laserprodukte unterliegen der Kontrolle durch den Fachbereich fĂŒr Produktsicherheit. Ein solcher ist auch beim RegierungsprĂ€sidium TĂŒbingen angesiedelt. Dort ĂŒberwachen der stellvertretende Referatsleiter Adrian Heinzl und seine Kollegen, ob insbesondere technische Produkte fĂŒr den Verbraucher und die Industrie sicher sind und vom Importeur sowie vom GroĂ- und Einzelhandel auf den Markt gebracht werden dĂŒrfen oder ob sie aus dem Verkehr gezogen werden mĂŒssen. âIn letzter Zeit erhalten wir verstĂ€rkt Mangelmitteilungen ĂŒber Laserprodukte, die aus Fernost importiert werdenâ, beklagt Adrian Heinzl die aktuelle Situation.
Ein kĂŒrzlich beanstandetes Produkt ist ein aus Kunststoff hergestelltes Pfeil- und Bogenset fĂŒr Kinder. Optisch einem Sportbogen nachempfunden befindet sich daran eine Laser-Zieleinrichtung. Mit deren Hilfe kann der kleine SchĂŒtze sein Ziel mittels rotem Punkt anvisieren, um die Trefferquote der mit SaugnĂ€pfen bestĂŒckten Pfeile zu erhöhen. Die Laserleistung der Zieleinrichtung ist nicht angegeben. Die Marktaufsicht des RegierungsprĂ€sidiums bekam den Bogen vom Zoll gemeldet und holte ein Gutachten ein. Messungen ergaben Leistungen bis zu 8 mW. FĂŒr den Umgang durch Kinder und den ungeschulten Verbraucher ist das viel zu hoch. Der Laser hĂ€tte mit der Klasse 3R gekennzeichnet werden mĂŒssen. Diese Kennzeichnung hĂ€tte den unzulĂ€ssigen Einbau in ein Kinderspielzeug fĂŒr Spielzeughersteller, kundige Importeure und Inverkehrbringer sowie fĂŒr die Marktaufsicht offensichtlich gemacht. Der verantwortliche Importeur und Inverkehrbringer nahm das Produkt aufgrund der Beanstandung durch den Fachbereich Produktsicherheit vom deutschen und europĂ€ischen Markt.
Doch nicht nur die Inverkehrbringer von Produkten stehen in der Verantwortung. Ein weiterer aktueller Fall bedeutete fĂŒr den Verbraucher selbst einen VerstoĂ gegen Vorschriften, an die beim Umgang mit Laser nicht gleich gedacht wird. Das RegierungsprĂ€sidium wurde auf einen Jugendlichen aufmerksam gemacht, der eine Zieleinrichtung fĂŒr ein Gewehr mit Kalibermunition ĂŒber das Internet importieren wollte. Da bereits die Zieleinrichtung als Waffe klassifiziert wird und der Junge ĂŒber keine Erlaubnis zum FĂŒhren von solchen verfĂŒgte, war er dabei eine Straftat zu begehen. Die Zollfahndung wurde eingeschaltet.
FĂŒr den Umgang mit Lasern rĂ€t Adrian Heinzl: âVereinfacht gesagt sind Verbraucherprodukte mit Lasern der Klassen 1 und 2 unter den ĂŒblichen Anwendungsbedingungen ungefĂ€hrlich. Bei Produkten mit der Laserklasse 3R besteht ein hohes Risiko fĂŒr Augenverletzungen mit bleibenden SchĂ€den. Vom Kauf dieser Laser rate ich deshalb dringend ab.â Er warnt zudem: âLaserprodukte der Klassen 3B und 4 dĂŒrfen nur von gewerblichen Betreibern betrieben werden, die einen Laserschutzbeauftragten bestellt haben. Sie dĂŒrfen nicht in VerbraucherhĂ€nde gelangen.â
Zuletzt gibt der VerbaucherschĂŒtzer des RegierungsprĂ€sidiums einen weiteren wichtigen Hinweis: âWenn auf einem Laserprodukt keine Laserklasse angegeben ist, stimmt in der Regel mit dem Laser etwas nicht. Deshalb sollten auch Laserprodukte ohne Angabe der Laserklasse nicht gekauft werden, insbesondere nicht ĂŒber das Internetâ.
ErgÀnzende Informationen zu Laserprodukten
Die AbkĂŒrzung âLaserâ bedeutet âLight Amplification by Stimulated Emission of Radiationâ. Ăbersetzt heiĂt das âLichtverstĂ€rkung durch stimulierte Emission durch Strahlungâ. Bei diesem physikalischen Effekt werden Lichtstrahlen kĂŒnstlich so ausgerichtet, dass alle Teilchen in dieselbe Richtung strömen.
Laser werden je nach ihrer GefÀhrlichkeit in die Spezifikationsklassen 1, 1M, 2, 2M, 3R, 3B und 4 eingestuft. Die Klassifizierungsnummer steigt dabei mit dem GefÀhrdungsgrad.
Bei kleinen Lasern der Klasse 1 muss die Laserklasse zumindest in der Bedienungsanleitung angegeben sein. Alle anderen Laserprodukte mĂŒssen die Laserklasse gut sichtbar auf dem Produkt tragen.
In Kinderspielzeug dĂŒrfen Laser der Klasse 1 eingearbeitet werden. Auch wenn Kinder Unfug treiben und mit dem Laserstrahl in ein Auge zielen, schlieĂt das geblendete Kind das Auge entweder reflexartig oder spĂ€testens dann, wenn es sich unangenehm anfĂŒhlt, schĂŒtzend. Wichtig ist, dass das Spielzeug erst dann sorglos dem Kind ĂŒberlassen werden kann wenn feststeht, dass es sich tatsĂ€chlich um einen Klasse 1-Laser handelt.
Das ĂŒberwiegende Risiko bei Laserprodukten verbirgt sich im Graubereich mangelhafter oder fehlender Kennzeichnung auf dem Produkt und mangelhafter oder fehlender Information in der Bedienungsanleitung. Im scheinbar schĂŒtzenden Bereich nicht ermittelter oder verschwiegener Laserleistungen und der damit verbundenen Kennzeichnungs- und InformationsmĂ€ngel wird eine nicht unerhebliche Zahl gefĂ€hrlicher Laser auf den Markt gebracht.
Quelle:
www.rp.baden-wuerttemberg.de