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 Betreff des Beitrags: Schwimmen im Kindergarten ohne Erzieherin
BeitragVerfasst: 23.01.2014, 19:39 
Eine gemischtgeschlechtliche Kleingruppe von Kindergartenkindern geht ins Schwimmbad. Während des Schwimmbadbesuchs ist die Gruppenpädagogin nicht anwesend, sondern die Aufsicht wird von 2 männlichen (Groß)eltern und dem Bademeister übernommen. Die Eltern der Schwimmkinder sind darüber nicht informiert, dass keine Pädagogin vor Ort ist bzw. liegt keine Einverständniserklärung vor, dass nur Eltern und der Bademeister die Aufsicht übernehmen.

Ist dies eine Verletzung der Aufsichtspflicht? Wenn ja, wie wäre der korrekte Weg den eine Kindergarten erfüllen muss?


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 Betreff des Beitrags: Re: Schwimmen im Kindergarten ohne Erzieherin
BeitragVerfasst: 24.01.2014, 15:19 
Expertin
Expertin

Registriert: 10.01.2005, 13:53
Beiträge: 4465
Wir verstehen Ihre Besorgnis. So ist es nicht in Ordnung!

Bei allen Aktivitäten eines Kindergartens bleibt die von den Eltern übertragene Aufsicht bei der Gruppenleitung!
- Sie kann nicht einfach an "Freiwillige" übertragen werden.
- Ein Bademeister ist natürlich geeignet, die Kinder zu kontrollieren. Aber ist er allein für die Gruppe zuständig?
- Eltern können ihr Einverständnis zu Änderungen im Ablauf geben. Dazu müssen sie aber vorher informiert und gefragt sein.
- Beim Schwimmbadbesuch ist eine spezielle Qualifikation der Betreuer notwendig.


Empfehlungen für die Qualifikation der Betreuer

Mindestens ein/e Erzieher/in muss rettungsfähig“ sein. Das bedeutet, dass er/sie die Kindergruppe vom Beckenrand überwacht und im Falle eines Notfalls selbstsicher und ohne Zögern lebensrettende Erste Hilfe Maßnahmen durchführen kann.

Die Rettungsfähigkeit kann über den Erwerb des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Silber nachgewiesen werden. Dieses muss alle drei Jahre wiederholt werden. Für weitere Begleitpersonen wird die Qualifikation des Deutsches Rettungsschwimmabzeichens in Bronze empfohlen. Entsprechende Abzeichen können z.B. bei der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) abgelegt werden.

Es gibt für Kindertagesstätten keine einheitlichen, länder­übergreifenden Regelungen, welche Qualifikationen die Mitarbeiter für die Durchführung von Schwimmbadbesuchen benötigen. Die Unfallkassen geben je nach Bundesland unterschiedliche Empfehlungen. Manche Träger haben eigene Standards festgelegt.


Text aus den BAG-Projektmaterialien:
Wir können das!
http://www.kindersicherheit.de/html/wir ... n_das.html

dort speziell:
Schwimmbadbesuch mit Kindern
http://www.kindersicherheit.de/pdf/wkd-schwimmbad.pdf

Sie finden weitere Informationen zur Vorbereitung und Ablauf eines Schwimmbadbesuchs.

_________________
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Lis Dammann
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 Betreff des Beitrags: Re: Schwimmen im Kindergarten ohne Erzieherin
BeitragVerfasst: 04.02.2014, 14:58 
Das habe ich mit Staunen gesehen- Kaum zu glauben, daß es dem Kiga nicht bekannt ist. Ein Schwimmbadbesuch ist nicht gerade ohne in Bezug auf Aufsicht. Haben der Bademeister und die Eltern nicht reagiert?


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 Betreff des Beitrags: Re: Schwimmen im Kindergarten ohne Erzieherin
BeitragVerfasst: 02.08.2016, 02:57 
Newbie
Newbie

Registriert: 21.07.2016, 14:22
Beiträge: 9
schau doch einfach mal hier rein ich denke das hilft dir weiter


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