FĂŒr SpielplĂ€tze "auf privatem Grund" gelten die baurechtliche Vorschriften. Sie mĂŒssten sich also mit Ihrem örtlichen Bauamt in Verbindung setzen, bzw. in die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes, das uns nicht bekannt ist, schauen.
Es gibt weiterhin allgemeine Richtlinien fĂŒr UmzĂ€unungen oder Einfriedungen von KinderspielplĂ€tzen, die öffentlich sind oder zu Kindestageseinrichtungen gehören. Dazu gehören: keine Klettermöglichkeiten, keine spitzen Ecken und AbschlĂŒsse.
Die Höhenangaben liegen bei eher 100 cm. Allerdings werden da gefĂ€hrliche AuĂenbereiche, wie z.B. eine StraĂe, angesprochen. Dies ist bei Ihnen nicht der Fall.
Sie sprechen von einem "Staketenzaun", d.h. einzelne Latten mit ZwischenrÀumen? Davon ist wegen der Halsfangstellen und der Gefahr der Strangulation mit BÀndern, Kordeln, Kaputzen, usw. dringend abzuraten.
Bei den genannten StandfĂŒĂen sehen wir auch die mögliche Stolpergefahr. Zudem fragen wir uns, wie die Elemente im Boden fixiert sind?
_________________ FINDEN SIE MEHR UNTER: https://www.kindersicherheit.de BESUCHEN SIE UNS BEI FACEBOOK: https://www.facebook.com/kindersicher TWITTERN SIE MIT UNS: https://twitter.com/kindersicher
Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
|