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 Betreff des Beitrags: GEFAHRENPUNKT IM Mai: Unfälle auf dem Spielplatz
BeitragVerfasst: 01.05.2016, 14:47 
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SPIELPLATZ SICHERHEIT SCHAUKEL RUTSCHE KLETTERGERÃœST
UNFÄLLE STÜRZE VERLETZUNGEN


CHECKLISTE FÜR ELTERN - UNFÄLLE AUF DEM SPIELPLATZ VERMEIDEN

Spielplätze gehören zu den wichtigsten Orten für die Entwicklung von Kindern außerhalb des häuslichen Bereiches. Hier können sie ausgelassen spielen und ihre individuellen Fähigkeiten austesten.



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Spielgeräte sollten so angelegt sein, dass sie Kindern möglichst viele Anreize zum Spielen bieten, ohne die Sicherheit zu gefährden. Doch eine 100%-ige Sicherheit gibt es auf Spielplätzen nicht. Als (Rest-) Risiken werden Verletzungen in Kauf genommen, wie sie auch im Freizeit- und Schulsport passieren können, z.B. Schürfwunden oder blaue Flecke.

Ein Problem: Spielplätze werden von Kindern unterschiedlicher Altersstufen genutzt. So kann z.B. ein für Schulkinder konstruiertes Spielgerät für Kleinkinder durchaus bedenklich sein. In Deutschland gilt für öffentliche Spielplätze grundsätzlich die „Aufsichtspflicht der Eltern“ für alle Kinder bis drei Jahre.
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VORBEREITUNG AUF DEN SPIELPLATZ
Bevor es auf den Spielplatz geht, können Eltern Sturz- und Strangulationsgefahren ausschalten, indem sie darauf achten, dass
- die Spielgeräte keine offensichtlichen Mängel aufweisen
- Körper und Kleidung frei von Schnüren, Kordeln, Schlüsselbändern, Schals, Ketten etc. sind
- Fahrradhelme aufgrund möglicher Strangulationen an einem Spielgerät immer abgesetzt werden
die Kinder, bequeme, gut sitzende Kleidung tragen, die ihnen eine ausreichende Bewegungsfreiheit bietet

ACHTUNG!!!
Auf dem Spielplatz heißt es „HELM AB“. Kinder können mit den Riemen an Spielgeräten hängen bleiben und sich strangulieren.


BEGLEITUNG AUF DEM SPIELPLATZ
Eltern sollten ihre Kinder auf dem Spielplatz beaufsichtigen und begleiten. Dazu gehört:
- Gefahren erklären, Regeln aufstellen und konsequent auf die Einhaltung achten
- Allters entsprechende Geräte auswählen
- mangelhafte Geräte meiden und den Betreiber umgehend darüber in Kenntnis setzen. In der Regel gibt es ein Hinweisschild, aus dem der Verantwortliche hervorgeht, im Zweifelsfall kann auch das Ordnungsamt verständigt werden
- Kindern ausreichend Zeit zum Üben geben. Sie dabei weder drängen, noch verunsichern
- sich seiner Vorbildfunktion bewusst sein



KONTROLLE und WACHTUNG AUF DEM SPIELPLATZ
Gemäß der Norm DIN EN 1176 ist der Betreiber zu regelmäßigen Kontrollen seines Spielplatzes verpflichtet:
- tägliche bis wöchentliche visuelle Routinekontrollen zur Erkennung
offensichtlicher Gefahrenquellen
- spätestens alle drei Monate eine Inspektion zur Bestandsaufnahme und Überprüfung der Geräte sowie Durchführung einfacher Wartungsarbeiten
- jährliche Hauptinspektion durch einen sachkundigen Spielplatz- Prüfer zur Feststellung der allgemeinen Betriebssicherheit, Standfestigkeit der Geräte und Mängelbeurteilung.
Zu überprüfen sind die Sauberkeit des Platzes sowie die Wartung und Pflege der Böden, der Bepflanzung und der Geräte.
Der Zustand einiger Anlagen zeigt jedoch, dass nicht alle Betreiber verantwortungsvoll mit ihrer Pflicht umgehen: Prüfungen finden nicht statt; Mängel werden nicht behoben.




CHECKLISTE SPIELPLATZSICHERHEIT
Ob auf einem Spielplatz alles in bester Ordnung ist, können Eltern schnell an wenigen Punkten erkennen:

1. Zugangsbereich
- in der Nähe von verkehrsreichen Straßen sind Ein- und Ausgänge so gestaltet, dass Kinder sie als Grenze wahrnehmen, z.B. durch Barrieren oder Tore
- Hinweisschild informiert über Verhaltensregeln und Kontakt zum Betreiber

2. Umzäunungen, Einfriedungen, Bepflanzungen
- Zäune haben keine spitzen, scharfkantigen Teile Einfriedungen können nicht erklettert werden sichere - Abgrenzung zum Straßenverkehr ist vorhanden
- ausreichend Schattenplätze sind verfügbar
- folgende Giftpflanzen sind nicht vorhanden: Seidelbast, Goldregen, Pfaffenhütchen, Stechpalme


3. Untergrund und Fallschutz
- Rasen, Sand und Kies sind frei von Verunreinigungen, z.B. durch Tierkot, Glasscherben, Zigarettenreste oder Unrat
Fallschutz: bis zu einer Fallhöhe von 1 m reicht Oberboden (Mutterboden), bis 1,50 m reicht Rasen, bei mehr als 1,50 m ist loses oder synthetisches Fallschutzmaterial erforderlich
- unter Wippgeräten, Schaukeln, Rutschen, Seilbahnen sind stoßdämpfende Böden, mind. Mutterboden vorhanden
- Rindenmulch und Hackschnitzel weisen keine Fäulnis auf synthetische Fallschutzbeläge liegen nahtlos und ohne hoch stehende Stoßkanten aneinander

4. Ausstattung
- Sitzgelegenheiten sind fest mit dem Untergrund verbunden (Kippgefahr) Sitzbretter und Lehnen von Bänken sind nicht locker (Quetschgefahr)
- Mülleimer werden regelmäßig geleert


5. Spielgeräte allgemein
- Hersteller sind auf den Geräten erkennbar
- GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit) sollte vorhanden sein
- Geräteelemente sind fest verankert, verbunden und intakt
- Oberflächen sind unversehrt, Ecken und Kanten sind abgerundet
- es sind keine Öffnungen, Spalten oder Vorsprünge vorhanden, an denen ein Kind mit Körper oder Kleidung hängen bleiben kann
- Seile und Taue sind nicht verschlissen
- Holzgeräte sind weder morsch noch faul
- Spielgeräte stehen weit auseinander, so dass sich die Kinder nicht gegenseitig gefährden


6. Spielgeräte typbezogen
Schaukeln: Kettenglieder sind ohne Verschleißerscheinungen und die Schaukelbretter in gutem Zustand
Rutschen: Gerät ist fest verankert; Rutschfläche ist unversehrt Rutsche hat keinerlei Spalten, in denen sich Kordeln oder Bekleidungsteile einziehen können; das Ende der Rutsche ist nicht zu hoch über dem Boden (max. 35 cm zulässig)
Karussells: kein Wackeln des Karussells auf der Achse spürbar
Wippen: Dämpfungen unter den Sitzflächen sind vorhanden. Lager ist nicht ausgeschlagen
Seilbahnen: Sitz ist unbeschädigt. Abstand Sitz zum Untergrund unter Last mind. 40 cm Abstand zwischen Sitz und Trageseil beträgt mind. 2,10 m
Raum- und Kletternetze: bei verschlissener Ummantelung der Seile stehen keine gebrochenen Drahtlitzen heraus



Unseren Flyer Spielplatzcheck für Eltern können Sie downloaden unter[/b]
http://www.kindersicherheit.de/fileadmi ... zcheck.pdf

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Lis Dammann
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 Betreff des Beitrags: Re: GEFAHRENPUNKT IM Mai: Unfälle auf dem Spielplatz
BeitragVerfasst: 31.05.2016, 12:00 
Leider hört man immer wieder, daß auf Spielplätze zum Teil böse Unfälle passieren. Von einem zusammen gefallenen Klettergerüst habe ich schon gelesen. Ich sehe schon mal Eltern, die sich die Geräte mißtrauisch anschauen. Aber mal enrsthaft: das muß nach meiner Ansicht ein Experte kontrollieren, der gleich erkennt was los ist und das richtige Werkzeug mitbringt oder das Gerät gleich still legt, wenn es baufällig ist.


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