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GEFAHRENPUNKT IM SEPTEMBER: Spielzeug
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Autor:  Lis Dammann, BAG [ 01.09.2015, 13:15 ]
Betreff des Beitrags:  GEFAHRENPUNKT IM SEPTEMBER: Spielzeug

Jedes Jahr verletzen sich Kinder an Spielsachen, z. B. an Plüschtieren, deren Knopfaugen abfallen, Holzeisenbahnen, von denen sich der Lack ablöst, oder an Elektrospielzeug, das nicht den elektrischen Sicherheitsstandards entspricht. Spielzeug wird in Massen produziert und immer wieder tauchen in den Kinderzimmern Dinge auf, die für Kinder zu einer Gefahr werden können.


Bild
Quelle: Helene Souza -pixelio.de



Typische Unfälle

- Kind vergiftet sich oder erstickt an abgelösten Kleinteilen (Knopfbatterien, Holzteile der Eisenbahn, Stöpsel des Gummi-Entchens)
- Kind schluckt magnetische Kleinteile, was zu schwersten Verletzungen im Verdauungstrakt führen kann
- Kind verletzt sich an scharfen Kanten oder Splittern, z. B. von Holz oder Plastikspielzeug
- Kind stolpert über Spielsachen und stürzt


Kauftipps

- altersgerechtes Spielzeug auswählen
- Spielzeug stets kritisch auf die Sicherheit prüfen
- scharfe, spitze Ecken und Kanten (z. B. bei Plastikspielzeug) sind nicht vorhanden
- Quetsch- oder Scherstellen ( z. B. bei klappbarem Spielzeug) sind nicht vorhanden
- Stabilität prüfen, z. B. durch Rütteltest am Dreirad
- auf robustes und nicht entflammbares Material achten
- Gebrauchsanleitung und Warnhinweise (z.B. „Für Kinder unter 3 Jahren nicht geeignet“) vorhanden
- für Kinder unter 3 Jahren kein Spielzeug kaufen, das kleiner ist als ein Tischtennisball
- auf lärmendes Spielzeug verzichten
- auf Spielzeug mit Kleinbatterien, z. B. Knopfbatterien, verzichten
- weiche Spielsachen kritisch auf giftige Weichmacher prüfen, z. B. Händler dazu befragen
- für Kinder unter 5 Jahren auf Spielsachen mit Netzgerät verzichten
- auf Spielzeug mit Farbüberzug, z. B. lackierte Holzbausteine, nach Hinweisen zur Speichel- und Schweißechtheit suchen
- abwaschbares Spielzeug bevorzugen
- besonders bei Spielsachen, die im Innern Kleinteile enthalten, auf eine gute Verarbeitung achten (z. B. Rasseln)
- CE-Kennzeichnung muss laut der Spielzeugrichtlinie vorhanden sein
- Sicherheitszeichen, wie GS- oder Spiel-Gut-Zeichen, bei elektrischen Geräten z. B. VDE-Gütesiegel, sollten vorhanden sein


Sicherheitstipps für den Gebrauch

- Spielsachen regelmäßig auf Beschädigungen kontrollieren
- ältere Geschwister aufklären, welche Sachen für die Kleinen gefährlich sind
- Spielsachen nach Altersgruppen getrennt lagern
- nach dem Spiel die Sachen zusammen mit dem Kind wegräumen
- kleinteilige Gegenstände stets aus der Nähe der Kinder entfernen und nicht zusammen mit Süßigkeiten lagern (Verwechslungsgefahr)
- Gebrauchsanweisung lesen und dem Kind das Spielzeug erklären
- Warnhinweise (z. B.: „Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet: Verschluckbare Kleinteile.“) unbedingt beachten
- Kinder besonders beim Spielen mit neuen Spielsachen beaufsichtigen
- bereits genutzte Spielsachen immer wieder auf Schadstellen prüfen
- kleine Spielsachen in Lebensmitteln (z. B. Cornflakes) vorab aussortieren
- Werbebotschaften von Herstellern sind keine Sicherheitsgarantie
- auf Gefahrensymbol bei Kindern unter 36 Monaten achten

Autor:  Cleriker [ 16.09.2015, 23:48 ]
Betreff des Beitrags:  Re: GEFAHRENPUNKT IM SEPTEMBER: Spielzeug

sehr schön formuliert und zusammengefasst, danke dafür :-)

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