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 Betreff des Beitrags: GEFAHRENPUNKT IM APRIL: Spielplatz
BeitragVerfasst: 01.04.2015, 14:29 
Expertin
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Registriert: 10.01.2005, 13:53
BeitrÀge: 4465
Nicht immer haben Kinder Gelegenheit, in der Natur oder im eigenen Garten zu spielen. Und manchmal wollen sie es auch gar nicht. Der Spielplatz bietet nÀmlich ganz andere Spielangebote, und er ist zudem sozialer Treffpunkt.

Motorische und soziale FĂ€higkeiten werden hier gefordert und entwickelt. Das alles geschieht in einer freien und selbstbestimmten SpielatmosphĂ€re. Je nach Alter und Fertigkeiten können sich die Kinder an neuen Herausforderungen ĂŒben und gemeinsam Spaß haben - dies umso mehr, je attraktiver und kreativer der Spielplatz gestaltet ist.

Aber: Es gibt immer wieder SpielplatzunfĂ€lle, teils mit schlimmem Ausgang. Meist sind MĂ€ngel an und um die GerĂ€te der Auslöser, aber auch Kleidung (Kordeln) und Helmriemen, mit denen sich Kinder strangulieren, oder zu wildes Toben mit StĂŒrzen aus der Höhe.


Bild
Quelle: hartmut910 - pixelio.de



1. Ein geschĂŒtzter Raum

Ein Kind, das den Spielplatz betritt oder verlĂ€sst, muss sich bewusst werden, dass es in einen anderen Gefahrenbereich wechselt. Besonders beim Verlassen des Spielplatzes soll sich die Aufmerksamkeit wieder auf den Straßenverkehr richten. Eine entsprechende Gestaltung des Zu- bzw. Ausgangs kann dabei hilfreich sein, wobei die Zuwegung nicht als zusĂ€tzliche Spieleinrichtung empfunden werden darf. Auf jeden Fall ist es gĂŒnstig, das Lauftempo der Kinder durch eine entsprechende WegfĂŒhrung zu verlangsamen ohne jedoch die ZugĂ€nglichkeit mit Kinderwagen oder Rollstuhl einzuschrĂ€nken.

FahrrĂ€der, Roller, DreirĂ€der usw. nicht im Spielbereich abstellen. Auch Sitzgelegenheiten wie BĂ€nke sollten nicht eigenmĂ€chtig verrĂŒckt oder umgestellt werden. Dabei passiert es leicht, dass die Bank z.B. direkt neben einem KlettergerĂŒst Aufstellung findet. Kinder können beim Laufen, Klettern und Spielen auf oder ĂŒber abgestellte GegenstĂ€nde fallen und sich verletzen.



2. Verkehrssicherheit beim Betreiber

Betreiber von Spielanlagen sind verpflichtet, Spielanlagen regelmĂ€ĂŸig auf ihren ordnungsgemĂ€ĂŸen Zustand zu ĂŒberprĂŒfen. Es sind PrĂŒfungen unterschiedlicher QualitĂ€t vorgeschrieben.
Sichtkontrolle: Entsprechend der Beanspruchung der Spielanlage muss eine Kontrolle wöchentlich oder gar tĂ€glich durchgefĂŒhrt werden. Durch die Kontrolle sollen SchĂ€den durch Vandalismus oder auch Spritzen, Flaschen usw. entdeckt werden.
Funktionskontrolle: Sie findet alle 1 bis 3 Monate statt. Sie umfasst die ÜberprĂŒfung der Funktion und der StabilitĂ€t der GerĂ€te.
JĂ€hrliche Kontrolle: Sie ist mindestens einmal jĂ€hrlich durch einen Sachkundigen durchzufĂŒhren. Es handelt sich dabei um eine detaillierte Beurteilung des Zustandes der GerĂ€te, ihrer Fundamente und der GerĂ€teumgebung. Auch das Umfeld, die Anordnung der GerĂ€te untereinander und die Einfriedung werden in die Kontrolle einbezogen.



3. Kontrolle der Eltern

Welchen Anforderungen ein SpielgerĂ€t gerecht werden muss, wird in DIN-Normen geregelt. Hier finden sich konkrete Hinweise und Angaben zu Maßen und AbstĂ€nden, Beschaffenheit von Materialien und zum Umfeld. Eltern mĂŒssen sich in der Regel darauf verlassen, dass der Betreiber bei der Errichtung und Anordnung der GerĂ€te diesen Kriterien gerecht geworden ist.

Doch auch ohne einschlÀgiges Expertenwissen zum Stand der Normung können Eltern anhand einiger allgemeiner Kriterien den Pflege- und Wartungszustand eines Spielplatzes erkennen und beurteilen.

Wenn Sie MÀngel oder gar SchÀden an GerÀten oder Einrichtungen der Spielanlage feststellen, oder wenn ein Kind sich verletzt oder sich ein Unfall ereignet hat, sollten Sie den Betreiber davon in Kenntnis setzen.

Die Anschrift des Betreibers bzw. den Ansprechpartner finden Sie in der Regel auf dem Hinweisschild zur Spielanlage.



Schnell und umfassend können sich Eltern zum sicheren Spielplatz informieren in unserem Eltern-Flyer:

Spielplatzcheck fĂŒr Eltern

Bestellen und Download unter unter
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Lis Dammann
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