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GEFAHRENPUNKT IM APRIL: Spielplatz
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Autor:  Lis Dammann, BAG [ 01.04.2015, 14:29 ]
Betreff des Beitrags:  GEFAHRENPUNKT IM APRIL: Spielplatz

Nicht immer haben Kinder Gelegenheit, in der Natur oder im eigenen Garten zu spielen. Und manchmal wollen sie es auch gar nicht. Der Spielplatz bietet nämlich ganz andere Spielangebote, und er ist zudem sozialer Treffpunkt.

Motorische und soziale Fähigkeiten werden hier gefordert und entwickelt. Das alles geschieht in einer freien und selbstbestimmten Spielatmosphäre. Je nach Alter und Fertigkeiten können sich die Kinder an neuen Herausforderungen üben und gemeinsam Spaß haben - dies umso mehr, je attraktiver und kreativer der Spielplatz gestaltet ist.

Aber: Es gibt immer wieder Spielplatzunfälle, teils mit schlimmem Ausgang. Meist sind Mängel an und um die Geräte der Auslöser, aber auch Kleidung (Kordeln) und Helmriemen, mit denen sich Kinder strangulieren, oder zu wildes Toben mit Stürzen aus der Höhe.


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Quelle: hartmut910 - pixelio.de



1. Ein geschützter Raum

Ein Kind, das den Spielplatz betritt oder verlässt, muss sich bewusst werden, dass es in einen anderen Gefahrenbereich wechselt. Besonders beim Verlassen des Spielplatzes soll sich die Aufmerksamkeit wieder auf den Straßenverkehr richten. Eine entsprechende Gestaltung des Zu- bzw. Ausgangs kann dabei hilfreich sein, wobei die Zuwegung nicht als zusätzliche Spieleinrichtung empfunden werden darf. Auf jeden Fall ist es günstig, das Lauftempo der Kinder durch eine entsprechende Wegführung zu verlangsamen ohne jedoch die Zugänglichkeit mit Kinderwagen oder Rollstuhl einzuschränken.

Fahrräder, Roller, Dreiräder usw. nicht im Spielbereich abstellen. Auch Sitzgelegenheiten wie Bänke sollten nicht eigenmächtig verrückt oder umgestellt werden. Dabei passiert es leicht, dass die Bank z.B. direkt neben einem Klettergerüst Aufstellung findet. Kinder können beim Laufen, Klettern und Spielen auf oder über abgestellte Gegenstände fallen und sich verletzen.



2. Verkehrssicherheit beim Betreiber

Betreiber von Spielanlagen sind verpflichtet, Spielanlagen regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Es sind Prüfungen unterschiedlicher Qualität vorgeschrieben.
Sichtkontrolle: Entsprechend der Beanspruchung der Spielanlage muss eine Kontrolle wöchentlich oder gar täglich durchgeführt werden. Durch die Kontrolle sollen Schäden durch Vandalismus oder auch Spritzen, Flaschen usw. entdeckt werden.
Funktionskontrolle: Sie findet alle 1 bis 3 Monate statt. Sie umfasst die Überprüfung der Funktion und der Stabilität der Geräte.
Jährliche Kontrolle: Sie ist mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen durchzuführen. Es handelt sich dabei um eine detaillierte Beurteilung des Zustandes der Geräte, ihrer Fundamente und der Geräteumgebung. Auch das Umfeld, die Anordnung der Geräte untereinander und die Einfriedung werden in die Kontrolle einbezogen.



3. Kontrolle der Eltern

Welchen Anforderungen ein Spielgerät gerecht werden muss, wird in DIN-Normen geregelt. Hier finden sich konkrete Hinweise und Angaben zu Maßen und Abständen, Beschaffenheit von Materialien und zum Umfeld. Eltern müssen sich in der Regel darauf verlassen, dass der Betreiber bei der Errichtung und Anordnung der Geräte diesen Kriterien gerecht geworden ist.

Doch auch ohne einschlägiges Expertenwissen zum Stand der Normung können Eltern anhand einiger allgemeiner Kriterien den Pflege- und Wartungszustand eines Spielplatzes erkennen und beurteilen.

Wenn Sie Mängel oder gar Schäden an Geräten oder Einrichtungen der Spielanlage feststellen, oder wenn ein Kind sich verletzt oder sich ein Unfall ereignet hat, sollten Sie den Betreiber davon in Kenntnis setzen.

Die Anschrift des Betreibers bzw. den Ansprechpartner finden Sie in der Regel auf dem Hinweisschild zur Spielanlage.



Schnell und umfassend können sich Eltern zum sicheren Spielplatz informieren in unserem Eltern-Flyer:

Spielplatzcheck für Eltern

Bestellen und Download unter unter
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