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 Betreff des Beitrags: ! Vorsicht beim Umgang mit Feuer
BeitragVerfasst: 30.11.2012, 19:01 
Expertin
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Registriert: 10.01.2005, 13:53
Beiträge: 4465
Sie können selbst einiges tun, um die Gefahren des Feuers zu bannen. Seien Sie beim eigenen Umgang immer wachsam, wenn Kinder in der Nähe sind. Erklären Sie Kindern, was passieren kann, wenn sie zündeln, wie schnell sich eine Flamme zu einem unkontrollierbaren Feuer ausdehnen kann. Sprechen Sie mit Ihnen ab, dass jeglicher Umgang mit Feuer ohne die Anwesenheit eines Erwachsenen verboten ist.

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- Lassen Sie Ihr Kind nie mit offenem Feuer, brennenden Kerzen, etc. allein.
- Schließen Sie Streichhölzer oder Feuerzeuge immer konsequent weg.
- Schalten Sie Ihr Bügeleisen ab und ziehen Sie den Stecker heraus, wenn Sie den Raum verlassen.
- Sichern Sie heiße Heizkörper, Heizungsrohre und Kaminöfen. Gefahr von Kontaktverbrennungen!
- Heizdecken gehören nicht in Kinderbetten. Ein Säugling/Kleinkind kann nicht sagen, wenn es zu heiß wird.
- Dunkeln Sie Lampen nicht mit Tüchern oder Papier ab.
- Verwenden Sie Lichterketten am Weihnachtsbaum an Stelle von Kerzen (LED-Lichterketten, um Überhitzungsgefahr zu vermeiden; auf Prüfzeichen achten!).
- Geben Sie Kindern niemals Wunderkerzen in die Hand. Funken können die Kleidung in Brand setzen.
- Knaller dürfen nicht in Hosentaschen herum getragen werden, da sie sich durch Reibung entzünden können.
- Beaufsichtigen Sie Ihr Kind, wenn Sie es Feuerwerkskörper abbrennen lassen.
- Leim und andere lösliche Kleber können sich mit Luft verbinden und beim kleinsten Funken verpuffen! Spraydosen etc. gehören nicht in die Nähe von offenem Feuer.
- Nicht durch Feuerstellen laufen, auch wenn sie gelöscht aussehen. Sie sind oft noch heiß.
- Gießen Sie niemals Brennspiritus oder Brandbeschleuniger auf zu langsam glühende Grillholzkohle. Es kann zu einer Verpuffung kommen! Eine Verpuffung ist keine Stichflamme über dem Grill, sondern eine meterhohe und meterhohe Flammenwand!

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Lis Dammann
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 Betreff des Beitrags: Re: ! Vorsicht beim Umgang mit Feuer
BeitragVerfasst: 18.02.2013, 01:34 
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Registriert: 18.02.2013, 01:23
Beiträge: 1
Ich bin immer wieder entsetzt, dass bei regional üblichen Fackelzügen von offizieller Seite
Wachsfackeln an Kinder ausgegeben werden (Grundschüler). Es werden weder Verhaltensregeln
bekannt gemacht, noch die Aufsichtspflicht der Eltern/etc. sichergestellt.

Wissen Sie vielleicht, welche rechtlichen Rahmenbedingungen da relevant sind?

Mit bestem Dank im voraus,
Daniel B


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 Betreff des Beitrags: Re: ! Vorsicht beim Umgang mit Feuer
BeitragVerfasst: 18.02.2013, 17:06 
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Registriert: 08.02.2013, 14:59
Beiträge: 6
Dieses Thema wird glaub ich immer heikel bleiben. Ich finde es auch gut, dass immer wieder Aufklärungsarbeiten geleistet werden, aber es sollte nicht nur von Fachkräften oder Menschen, die sich damit auskennen, geleistet werden, sondern auch von Eltern, Erziehern und sämtlichen anderen erwachsenen Personen und das ist oft leider nicht der Fall. Wenn ich weiß, ein Kind kommt mit dem Besuch zu mir nach hause, wird sofort alles entflammbare weggesperrt. Und die Eltern des Kindes sind schon dabei der Kleinen das Feuer "näher" zu bringen und zu sagen was passieren kann und dass es verboten ist, für sie da ran zu gehen. Find ich gut! Danke für den aufschlussreichen Beitrag!

lg


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 Betreff des Beitrags: Re: ! Vorsicht beim Umgang mit Feuer
BeitragVerfasst: 18.02.2013, 19:09 
Expertin
Expertin

Registriert: 10.01.2005, 13:53
Beiträge: 4465
Umzüge in Gemeinden und Städten müssen sich an der Polizeiverordnung orientieren, in der es um die Sicherheit von Personen und um Gefahrenabwehr geht. In manchen, aber nicht in allen, wird das Mitführen von Pechfackeln verboten, mitunter sind Wachsfackeln erlaubt. Hingewiesen wird darauf, dass Fackelreste zu löschen und sicher zu entsorgen sind.

Wir sehen auch eine Gefahr darin, dass Kindern sich mit Fackeln/offenem Feuer in der Menge bewegen. Sie machen schnell unbedachte Bewegungen und verlieren dabei die Flamme aus dem Blick, oder lassen sich durch das Abenteuer "offenes Feuer" zum Laufen, Toben und Zündeln animieren.

Für organisierte Umzüge mit Beteiligung von Kindern im Schulalter haben wir keine schulspezifischen Richtlinien und Vorschriften finden können. Wenn die Schule, wie in Ihrem Beispiel, die Fackeln an Grundschüler verteilt, sollten Eltern vorher dazu befragt werden bzw. eine Information an sie gehen, die auf die notwendige Aufsicht hinweist.

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