Betreiber von Spielanlagen sind verpflichtet, Spielanlagen regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Es sind Prüfungen unterschiedlicher Qualität vorgeschrieben.
Sichtkontrolle: Entsprechend der Beanspruchung der Spielanlage muss eine Kontrolle wöchentlich oder gar täglich durchgeführt werden. Durch die Kontrolle sollen Schäden durch Vandalismus oder auch Spritzen, Flaschen usw. entdeckt werden.
Funktionskontrolle: Sie findet alle 1 bis 3 Monate statt. Sie umfasst die Überprüfung der Funktion und der Stabilität der Geräte.
Jährliche Kontrolle: Sie ist mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen durchzuführen. Es handelt sich dabei um eine detaillierte Beurteilung des Zustandes der Geräte, ihrer Fundamente und der Geräteumgebung. Auch das Umfeld, die Anordnung der Geräte untereinander und die Einfriedung werden in die Kontrolle einbezogen.
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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