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 Betreff des Beitrags: ! Spielplatz - Spaß! Mit Sicherheit!
BeitragVerfasst: 04.05.2012, 10:52 
Expertin
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Registriert: 10.01.2005, 13:53
Beiträge: 4465
Sicherheit hängt hauptsächlich vom richtigen Verhalten ab. Völlig harmlose Gegenstände können gefährlich werden, wenn man falsch mit ihnen umgeht. Ein Bonbon, beim Lutschen im Ganzen verschluckt, kann im Hals stecken bleiben, ein Bleistift kann, als Stoßwaffe benutzt, böse Verletzungen verursachen.

Bild
Quelle: Oliver Klas - pixelio.de

Gefährliche Gegenstände hingegen stellen bei bestimmungsgemäßer Verwendung keine Gefahr dar, z.B. benutzen wir Messer, wechseln Glühbirnen oder fahren Auto, in der Regel ohne uns dabei zu verletzen. Das Bestreben, keinen Schaden zu erleiden, führt zum „Selbstschutzverhalten“. Voraussetzung dafür ist, dass wir die Gefahr rechtzeitig erkennen, verstehen und reagieren. In diesem Fall spricht man von „kalkulierbaren Risiken“.
Kalkulierbare Risiken sind prinzipiell akzeptabel, vorausgesetzt der Mensch, der damit umgeht, hat die erforderlichen Erfahrungen gesammelt, um die Situation richtig einschätzen zu können. Für Kinder, die noch nicht über diesen Erfahrungsschatz verfügen, ist es einerseits notwendig für eine gewisse technische Sicherheit zu sorgen, andererseits soll das Spiel die Möglichkeit bieten, diese Erfahrungen zu sammeln.

Akzeptabel ist der „kleine Schmerz“, er stellt eine wichtige Hilfe beim Erlernen und Trainieren des richtigen Verhaltens dar. Doch alles, was über „ein bisschen Aua“ hinausgeht, löst technischen Regelungsbedarf aus. Die technische Sicherheit soll verhindern, das für ein Kind ein nicht kalkulierbares Risiko zur Falle wird.

Wenn es um den „Spaßfaktor“ geht, kommt erschwerend hinzu, dass Spielplätze von Kindern ganz unterschiedlicher Altersklassen benutzt werden. Ein Spielgerät, dass für ein 2-jähriges Kind konstruiert wurde, ist für ein 10-jähriges Kind eventuell reizlos. Um allen Ansprüchen, denen von kleineren als auch von größeren Kindern gerecht zu werden, gilt in Deutschland das Rechtsprinzip „Aufsichtspflicht der Eltern“. Kinder unter 3 Jahren können auf deutschen Spielplätzen nur unter Aufsicht und mit Hilfe der Eltern sicher spielen.

Ein durchdachter und gepflegter Spielplatz bietet Kindern Spaß und Freude am Spielen, lässt kalkulierbare Risiken zu und fördert dadurch die Erweiterung des Erfahrungsschatzes ohne ernste Gefahr für Leib und Leben.

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Lis Dammann
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