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 Betreff des Beitrags: ! Schnüre von Gardinen und Innenjalousien
BeitragVerfasst: 31.01.2012, 23:15 
Expertin
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Registriert: 10.01.2005, 13:53
Beiträge: 4465
Die wichtigste Regel für einen Fensterschutz im Innern des Zimmers lautet: Vermeidung von Seilen und Schnüren, die nach unten hängen und mit denen sich Kinder strangulieren können.

Wenn überhaupt Bänder und Seile vorhanden sind, sollten diese also so angebracht sein, dass Kinder damit nicht in Kontakt kommen können. Rollos, wie auch Vorhänge oder Ähnliches sollten in sicherer Entfernung vom Kinderbett angebracht sein. Bedenken Sie auch, dass zwar nicht Ihr Baby, aber das ältere Krabbel- und Kleinkind irgendwann mit Hilfe von Aufstiegshilfen (z.B. Stühle) in andere Höhen reichen kann. Achten Sie beim Kauf auf eine Angabe der DIN EN 13120. Sie fordert genau diese Sicherung vor Kinderhänden.

Auf der besseren Seite sind Sie, wenn die Bedienung durch einen Stab oder eine Kurbel erfolgt.



Im Juli des vergangenen Jahres hat die Europäische Kommission einen Beschluss über Sicherheitsanforderungen an "Fensterabdeckungen mit Schnüren und Sicherheitseinrichtungen" vorgelegt.

Zur Verringerung des Risikos der Strangulation und Erstickung müssen innere Fensterabschlüsse (und Fensterabdeckungen mit Schnüren) eigensicher konstruiert sein. Jedes nach dem Stand der Technik mögliche Mittel ist für die sichere Konstruktion des Produkts zu berücksichtigen, wenn dieses in allen vernünftigerweise vorhersehbaren Umgebungen, zu denen Kleinkinder Zugang haben oder in denen sie wahrscheinlich anwesend sind, wie etwa Wohnungen, Wohnhäuser,
Hotels, Krankenhäuser, Kirchen, Geschäfte, Schulen, Kindertagesstätten und öffentlich zugängliche Orte im Allgemeinen, verwendet wird. Diese Anforderungen gelten ebenfalls für Abschlüsse und Fensterabdeckungen, die in Büros oder an einem anderen Ort eingebaut werden sollen, dessen ursprüngliche Nutzung geändert wird und in dem Kleinkinder wahrscheinlich anwesend sind.

Innere Abschlüsse und Fensterabdeckungen mit Schnüren, die zugängliche Schnüre, Ketten, Kugelketten o. Ä. besitzen, müssen den folgenden Mindestanforderungen genügen:
1. Schnüre, Ketten, Kugelketten u. Ä. dürfen keine gefährliche Schlinge bilden.
2. Schließt die Gestaltung des Produkts das Risiko, dass sich eine gefährliche Schlinge bildet, nicht aus, sind Sicherheits­einrichtungen in das Produkt einzubauen, die das Risiko der Strangulation auf ein Minimum beschränken.
3. Sicherheitseinrichtungen müssen als Bestandteil des Produkts geliefert werden.
4. Sicherheitseinrichtungen, die nicht Bestandteil des Produkts sind (wie etwa Klampen), müssen an den Bedienschnüren oder -ketten oder Kugelketten des Abschlusses bzw. der Fensterabdeckung vorinstalliert sein. Zusätzlich ist an der Sicherheitseinrichtung gut sichtbar ein Warnhinweis anzubringen, der mindestens folgenden Inhalt vermittelt: „Kinder
können sich erdrosseln, wenn die Einrichtung nicht installiert ist. Lesen Sie die Anweisungen aufmerksam und installieren sie die Einrichtung entsprechend. Verwenden Sie diese Einrichtung immer, um Schnüre oder Ketten außer Reichweite von Kindern zu halten“.
5. Sofern die Sicherheitseinrichtung(en) vorhanden ist/sind, darf sie/dürfen sie nicht von Kleinkindern betätigt werden können. Darüber hinaus darf die Sicherheitseinrichtung/dürfen die Sicherheitseinrichtungen kein Risiko körperlicher Verletzungen für Kinder bergen, etwa durch scharfe Kanten, Einklemmen von Fingern oder vorstehende Teile. Die Sicherheitseinrichtungen müssen außerdem Haltbarkeits- und Ermüdungstests (Verschleiß) bestehen und alterungs­
beständig bei Bewitterung sein. Von der Sicherheitseinrichtung dürfen sich keine Kleinteile ablösen, die zur Erstickung des Kindes führen könnten.


Der Gesamttext ist nachzulesen unter
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Lis Dammann
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