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 Betreff des Beitrags: ! Bänder von Schnullerhaltern
BeitragVerfasst: 31.01.2012, 22:51 
Expertin
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Registriert: 10.01.2005, 13:53
Beiträge: 4465
Schnullerketten sind praktisch: Sie halten den Schnuller fest, er fällt nicht auf den Boden, muss nicht ständig abgewaschen werden, geht nicht verloren. Aber Vorsicht: Mit selbst gebastelten Schnüren und Bändern hat es in den vergangenen Jahren Unfälle gegeben- Babies haben sich stranguliert. Es wurden strenge Vorschriften für Schnullerketten formuliert, so darf die Länge keinesfalls 22 cm überschreiten, womit ein Umwickeln des Halses unmöglich wird.


Norm für Schnullerhalter (DIN EN 12586)

Mit Ausgabe November 2002 liegt die überarbeitete Fassung der Europäischen Norm EN 12586 "Artikel für Säuglinge und Kleinkinder; Schnullerhalter, Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren" vor, die als DIN EN in das nationale Normenwerk übernommen wurde. Gegenüber der Ausgabe vom November 1999 waren einige Änderungen eher redaktioneller Art vorzunehmen, die die wesentlichen inhaltlichen Festlegungen nicht beeinflussten. Diese Europäische Norm legt sicherheitstechnische Anforderungen an Werkstoffe, Konstruktion, Ausführung, Verpackung und Kennzeichnung von Schnullerhaltern sowie die entsprechenden Prüfverfahren fest. Die Anwender dieser Norm (Hersteller, Händler, Importeure und Prüfinstitutionen) sollten zudem die nationalen gesetzlichen Regeln bei der Bewertung der Produkte oder in der Produktion zu Rate ziehen. An der Ausarbeitung der Norm war die Verbraucherseite aktiv beteiligt.

In der Einleitung zu DIN EN 12586 wird erklärt:
Die Anzahl der Unfälle die durch Schnuller verursacht werden, ist gering und solche Unfälle die einen tödlichen Ausgang haben, sind so gut wie nicht bekannt. Eine geringe Anzahl Kinder ist jedoch infolge von Unfällen gestorben, an denen ein Schnuller ursächlich war. Der Tod trat fast immer durch Strangulieren mit einem Band oder einer Schnur ein, mit deren Hilfe ein Schnuller um den Hals eines Kindes gehängt war (dilettantische Selbstkonstruktionen). Diese Bänder oder Schnüre waren als Befestigung für Schnuller nicht geeignet, waren zu anderen Zwecken hergestellt (z. B. Schnürsenkel) und damit für das Kind höchst gefährlich. Folglich ist eine Sicherheitsnorm für Schnullerhalter außerordentlich wichtig.

Bei DIN EN 12586 handelt es sich um eine Norm für das Produkt Schnullerhalter und die Hauptzielrichtung besteht darin, die Gefahr des Strangulierens im Zusammenhang mit Schnullern auszuschließen. Das ist nur durch die entschiedene Begrenzung der Länge des Schnullerhalters möglich geworden. Die Länge des Schnullerhalters darf nur so bemessen sein, dass es nicht möglich ist, dass ein verwendeter Gurt, ein Band oder eine Kette um den Hals eines Kleinkindes gelegt werden kann. Damit kann es mit der Kombination Schnuller/Schnullerhalter nicht mehr zur Strangulation kommen. Die Schnullerhalter nach dieser vorliegenden Norm werden an einem Ende an der Kleidung des Kindes mit Hilfe einer Klammer befestigt. Das andere Ende wird mit dem Schnuller verbunden.

Ein streng funktioneller Schnullerhalter " d. h. ein Paar nicht verzierter, durch einen Gurt, eine Schnur, ein Band oder eine Kunststoffkette (deren maximale Länge auf 220 mm begrenzt ist) miteinander verbundener Klammern wird nicht als Spielzeug angesehen. Wenn eine oder beide Klammern einfache Formen aufweisen und durch Farbgebung oder Aufdruck verziert sind, wird das Produkt noch nicht zu einem Spielzeug. Wenn jedoch die Befestigung am Kleidungsstück des Kindes durch Anbringen von z. B. einem kleinen Weichspielzeug ansprechender gemacht wird, wird das gesamte Produkt zu einem Spielzeug, bleibt aber von seinem Charakter her ein Schnullerhalter."

Im Anwendungsbereich der Norm wird hierzu weiter ausgeführt:
"Es gibt einige Produkte, die für mehr als einen Zweck vorgesehen sind, z. B. könnte ein Schnullerhalter eine Rassel oder ein Weichspielzeug aufnehmen. Andererseits könnte die Verbindungsschnur eine Kordel mit dekorativ gefärbten Perlen haben. Jedes dieser Produkte sollte den Anforderungen der vorliegenden Norm entsprechen. Sofern diese Produkte auch Spielzeug sind, sollte das Gesamtprodukt zusätzlich den entsprechenden Anforderungen der EN 71 (Sicherheit von Spielzeug) entsprechen."

Zu den Festlegungen der DIN EN 12586 gehört auch, dass dem Schnullerhalter eine Gebrauchsanweisung beizufügen ist. Diese muß mindestens folgendes erfüllen:

Die Warnhinweise sind in folgender Form zu verwenden:
Für die Sicherheit des Kindes!
Warnung: Vor jedem Gebrauch ist der gesamte Schnullerhalter zu prüfen. Bei ersten Anzeichen von Mängeln oder Beschädigungen bitte wegwerfen!
Verlängern Sie niemals den Schnullerhalter!
Befestigen Sie ihn niemals an Gurten, Bändern oder losen Teilen der Kleidung. Ihr Kind kann sich strangulieren.

Darüber hinaus müssen folgende Angaben enthalten sein:
- Informationen zum sicheren Gebrauch
- Eine Empfehlung, den Schnullerhalter nur an der Kleidung zu befestigen
- Eine Empfehlung, den Schnullerhalter nicht zu benutzen, wenn der Säugling sich in einem Laufstall, einem Bett oder einer Wiege befindet
- Geeignetes Reinigungsverfahren
- Ungeeignete Verfahren für Reinigung, Lagerung und Gebrauch

Quelle: http://www.kindersicherheit.de



Ökotest hat Schnullerketten aktuell wieder getestet:

Das Testergebnis
Immerhin zehn Schnullerketten sind "gut" oder "sehr gut". Sie haben die harte Praxisprüfung tadellos bestanden, und auch in Bezug auf die Inhaltsstoffe ist fast alles in Ordnung. Anders die "ungenügenden" Ausreißer von Müller Drogeriemarkt, Franck & Fischer und Käthe Kruse: Sie weisen Sicherheitsmängel auf.

Bei den drei Schlusslichtern rissen im Test die Bänder am Befestigungsclip durch. Nach Schnullerhalternorm darf kein Teil brechen, reißen oder sich lösen.

Quelle: http://www.oekotest.de
Details des Tests finden Sie unter
http://www.oekotest.de/cgi/index.cgi?ar ... rnr=07;co=

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Lis Dammann
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