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 Betreff des Beitrags: HAUSHALTSCHEMIKALIEN UND KINDERGESICHERTE VERPACKUNGEN
BeitragVerfasst: 12.05.2016, 11:07 
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Haushaltschemikalien und kindergesicherte Verpackungen:
Besserer Schutz fĂĽr die ganz Kleinen!


Die BAG startet eine siebenteilige Serie zum Thema

„Kinder und Haushaltschemikalien -
Mehr Schutz durch kindergesicherte Verpackungen“.



Bild


Nur etwa ein Drittel der Verbraucherinnen und Verbraucher kennt die Symbole, die nach europäischem Recht seit Juni 2015 auf Verpackungen von Haushaltsmitteln gedruckt sein müssen. Zudem wissen längst nicht alle Menschen, wie man Haushaltschemikalien sicher lagert und korrekt verwendet. Daraus resultieren Vergiftungsgefahren, vor allem für kleine Kinder. Die Übergangsfrist, in der noch Produkte ohne neue Kennzeichnungsetiketten, zum Beispiel aus Lagerbeständen, verkauft werden dürfen, endet am 31. Mai 2017. Bis dahin sollten Verbraucherinnen und Verbraucher über die neuen Gefahrensymbole Bescheid wissen.

Die BAG hat mit Hilfe einer Expertengruppe aus der Fülle von Fragen eine Auswahl der am häufigsten gestellten bzw. der wichtigsten Fragen getroffen, diese für die Veröffentlichung aufbereitet und illustriert.

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 Betreff des Beitrags: Kann ich mich auf den kindersicheren Verschluss verlassen?
BeitragVerfasst: 12.05.2016, 11:11 
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Frage 1:

Woran kann ich einen kindergesicherten Verschluss erkennen?



Ein kindergesicherter Verschluss ist in der Regel mit einer Abbildung versehen, die zeigt, wie der Verschluss zu öffnen ist.
Einen kindergesicherten Verschluss zu öffnen, erfordert ungewöhnliche oder besonders kraftvolle Bewegungen, eine Kombination von gleichzeitigen Bewegungen oder mehrere nacheinander auszuführende Öffnungsschritte. Derartige Bewegungen kämen einem kleinen Kind ohne Anleitung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in den Sinn oder sind anatomisch bzw. entwicklungsbedingt kaum möglich.


Ein kindergesicherter Verschluss ist nicht einfach zu öffnen und meist als solcher gekennzeichnet.

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 Betreff des Beitrags: KINDERGESICHERTE VERSCHLĂśSSE
BeitragVerfasst: 20.05.2016, 08:39 
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Frage 2:

Kann ich mich absolut auf den kindergesicherten Verschluss verlassen?



Kindergesicherte Verschlüsse sind so gestaltet, dass sie von kleinen Kin- dern nicht ohne weiteres geöffnet werden können. Allerdings schafft es ein Teil der Kinder, die Verschlüsse trotzdem zu bedienen. Denn die Packungen können nicht maximal sicher gestaltet werden, weil sie ja auch so beschaffen sein müssen, dass z. B. Senioren sie auch öffnen können. Es besteht also keine hundertprozentige Sicherheit!

Nach der Norm ISO 8317 (2003) werden mit Kindern im Alter zwischen 42 und 51 Monaten Tests zur Prüfung von kindergesicherten Verpackungen/Verschlüssen durchgeführt. Dabei haben die Kinder zwei Mal fünf Minuten Zeit, die Verpackung/den Verschluss zu öffnen. Nach den ersten fünf Minuten erfolgt eine kommentarlose Demonstration. Die Verpackung/der Verschluss entspricht der Norm, wenn innerhalb der ersten fünf Minuten maximal 15 % der Kinder in der Lage sind, das Produkt zu öffnen, innerhalb zehn Minuten maximal 20 %.



Kindergesicherte Verschlüsse sind nicht absolut sicher, denn jedes fünfte Kind kann theoretisch den Verschluss öffnen!

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 Betreff des Beitrags: GEFAHRENSYMBOLE
BeitragVerfasst: 26.05.2016, 20:20 
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Frage 3:

Was muss auf einer Verpackung mit gesundheitsgefährdenden Haushaltschemikalien draufstehen?
Was bedeuten die Gefahrensymbole auf den Verpackungen?




Produkte, die gefährliche Eigenschaften besitzen, müssen nach den geltenden Vorschriften auf der Verpackung mit einer Gefahrenkennzeichnung versehen sein.

Gefährliche Produkte erkennt man an:
• Gefahrenpiktogrammen
• Gefahrenhinweisen, z. B. „Gesundheitsschädlich bei Einatmen“ oder
„Verursacht schwere Augenreizung“
• Sicherheitshinweisen, z. B. „Darf nicht in die Hände von Kindern
gelangen“
• Signalwörtern zur Beschreibung des Schweregrads der Gefährlichkeit:
„Achtung“ oder „Gefahr“


Seit dem 1. Juni 2015 gelten die neuen Gefahrensymbole: Weiße Raute mit rotem Rahmen. Produkte mit alten orangefarbenen Symbolen dürfen noch bis zum 31. Mai 2017 verkauft werden. Zusätzlich zur Kennzeichnung sind manche gefährlichen Produkte zum Schutz von Kindern mit einem kindergesicherten Verschluss und zur Information von sehbehinderten Menschen mit tastbaren Warnhinweisen versehen.

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 Betreff des Beitrags: Re: HAUSHALTSCHEMIKALIEN UND KINDERGESICHERTE VERPACKUNGEN
BeitragVerfasst: 03.06.2016, 18:41 
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Frage 4:

Beim Einkaufen habe ich im Regal schmierige und/oder auslaufende Flaschen mit Haushaltsreinigern gefunden. Was mache ich?



Auslaufende Flaschen mit Haushaltsreinigern nicht anfassen und nicht daran riechen. Wenn bereits geschehen, die Substanz nicht in die Augen reiben und sofort die Hände waschen.
Das auslaufende Produkt kann ätzende Chemikalien enthalten. Die Gefahrensymbole und -hinweise geben Auskunft über die Gefährlichkeit und das notwendige Verhalten. Der Händler muss die Flaschen aus dem Verkehr ziehen.


Vermeiden Sie, dass das Produkt in Kontakt mit Haut oder Augen kommt und informieren Sie sofort die Marktleitung!

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 Betreff des Beitrags: Re: HAUSHALTSCHEMIKALIEN UND KINDERGESICHERTE VERPACKUNGEN
BeitragVerfasst: 08.06.2016, 08:00 
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Frage 5:

Wie kann ich Verwechslungen von bunten Flaschen (z.B. Getränke und Chemikalien) verhindern?



Der beste Schutz vor Verwechslung von Haushaltschemikalien und Getränkeflaschen ist, die Haushaltschemikalien in den Originalbehältern zu belassen. Nur auf diesen sind die entsprechenden Sicherheitshinweise angegeben. Haushaltschemikalien nicht im selben Schrank oder Regal wie Lebensmittel lagern!

Insbesondere bei selten benötigten Haushaltsmitteln sollte nur die benötigte Menge und nicht auf Vorrat gekauft werden. Im Handel angebotene Haushaltschemikalien, die Lebensmitteln zum Verwechseln ähnlich sehen, sollten nicht angeschafft werden.


Niemals Haushaltschemikalien in Lebensmittelbehälter- oder Getränkeflaschen umfüllen!

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 Betreff des Beitrags: Re: HAUSHALTSCHEMIKALIEN UND KINDERGESICHERTE VERPACKUNGEN
BeitragVerfasst: 15.06.2016, 09:59 
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Frage 6:

Mit welchen Haushaltsmitteln können besonders schwere Unfälle geschehen?



Aufgrund der Vielzahl potenziell gesundheitsgefährdender Produkte kann hier nur eine Auswahl typischer Beispiele genannt werden:
Abbeizer, Abflussreiniger/Rohrreiniger, Backofenreiniger, Benzin, Entkalker, Essigessenz, Lampenöle, flüssige Grillanzünder, Methanol und methanolhaltige Brennstoffe, Schädlingsbekämpfungsmittel, Unkrautvernichter, Kühlerfrostschutzmittel, Steinreiniger, Knopfzellen.


Viele Haushaltschemikalien können potenziell gefährlich werden. Bei Mitteln, die besonders spezifisch eingesetzt werden und eine starke Kraft vermuten lassen, wie zum Beispiel Rohrreiniger, ist Vorsicht geboten.

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 Betreff des Beitrags: Wo HAUSHALTSCHEMIKALIEN lagern
BeitragVerfasst: 22.06.2016, 14:46 
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Frage 7:

Wo lagere ich Haushaltschemikalien?



Alle Haushaltschemikalien sollten auĂźerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden.
Klassischerweise finden sich häufig benutzte Haushaltsmittel unter der Spüle und im Badezimmerschrank. Bringen Sie an solchen Schränken Kindersicherungen an oder lagern Sie Haushaltschemikalien für Kinder unerreichbar, z. B. weit oben im Schrank. Kinder greifen auch während der Verwendung zu Reinigungsmitteln, z. B. nehmen sie den Tab direkt aus der Spülmaschine oder den WC-Duftstein aus der Toilette. Behalten Sie deshalb Haushaltschemikalien unbedingt auch dann im Blick, wenn Sie sie gerade benutzen.


Haushaltschemikalien fĂĽr Kinder unerreichbar aufbewahren!

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 Betreff des Beitrags: Re: HAUSHALTSCHEMIKALIEN UND KINDERGESICHERTE VERPACKUNGEN
BeitragVerfasst: 29.06.2016, 08:17 
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Frage 8

Wo lagere ich Medikamente?


Medikamente müssen außerhalb der Reichweite von Kindern in abschließbaren Schränken gelagert werden. Auch Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden müssen, dürfen nicht offen oder leicht zugänglich sein. Unfälle mit Medikamenten sind der häufigste Grund für vergiftungsbedingte Krankenhausaufenthalte bei Kindern.
Erwachsene sollten Medikamente in Gegenwart von Kindern nicht als leckeren Saft oder bunte Bonbons bezeichnen. Kinder sind neugierig und lernen durch Nachahmung. Gerne probieren sie Arzneimittel, besonders, wenn sie z. B. in Omas Handtasche, in der Schublade oder auf dem Nacht- tisch leicht an sie gelangen können.



Medikamente fĂĽr Kinder unerreichbar aufbewahren, am besten in einem abschlieĂźbaren Medikamentenschrank.

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 Betreff des Beitrags: Erste Hilfe bei Reizung und Verätzung
BeitragVerfasst: 11.07.2016, 10:55 
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Frage 9:

Was mache ich, wenn mein Kind ein Haushaltsmittel verschluckt, bzw. Haut- oder Augenkontakt damit hat?


Erste-Hilfe-MaĂźnahmen:
Bei Reizung der Haut die betroffenen Stellen sofort mit viel Wasser abspülen. Die Schwere einer möglichen Augenverletzung wird durch schnelles und ausreichendes Spülen gemindert. Sofort 10 Minuten mit laufendem Wasser (aus dem Wasserhahn) spülen. Bei möglicher Verätzung im Mund/Rachen ohne Verzögerung den Mund spülen und sofort etwas zu trinken geben. Bei Kontakt mit gefährlichen Produkten (Gefahrensymbole!) rufen Sie den Giftnotruf oder die Notrufnummer 112 an.


Reagieren Sie sofort, bewahren Sie die Ruhe und leisten Sie Erste Hilfe.

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 Betreff des Beitrags: "Alte Hausmittel" - ungefährlich?
BeitragVerfasst: 20.07.2016, 15:21 
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Frage 10

Sind „alte Hausmittel“ grundsätzlich unbedenklich für Kinder?


Als alternative Produkte werden anstelle von Haushaltschemikalien häufig Lebensmittel, wie Natron, Backpulver, Essigessenz oder Zitronen- säure benutzt. Diese werden oft als „alte Hausmittel“ bezeichnet. Dabei handelt es sich um Chemikalien, die in hoher Konzentration gesundheits- schädlich sein können. Da sie als Lebensmittel verkauft werden, unterlie- gen sie nicht der Kennzeichnungspflicht von Haushaltschemikalien. Auch Spiritus genießt den Ruf eines unbedenklichen Reinigungsmittels, bei Einnahme kann es zu einer Alkoholvergiftung kommen.
Bei den erwähnten Produkten handelt es sich um Chemikalien, bei denen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden müssen. Bei einigen dieser Mittel, z. B. Essigessenz, gilt, dass sie nicht mit der Haut in Berührung kommen sollten und nur in gut gelüfteten Räumen eingesetzt werden. Vor der Anwendung sollte man sich über die richtige Anwendung infor- mieren.


Hausmittel sind nicht grundsätzlich ungefährlich.
Auf die Dosis und die richtige Anwendung kommt es an!

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 Betreff des Beitrags: Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfungsmittel
BeitragVerfasst: 28.07.2016, 18:54 
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Frage 11:

Wie gehe ich mit Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfungsmitteln um?


Verzichten Sie möglichst auf Unkraut- und Schädlingsbekämpfungsmittel, wenn Kinder in Ihrem Haushalt leben.
Solche Produkte enthalten in der Regel gesundheitsschädigende Chemikalien, denen Kinder weder im verpackten noch im angewendeten Zustand ausgesetzt sein sollten.
Aufgrund der umwelt- und gesundheitsschädigenden Wirkung sollte die chemische Schädlingsbekämpfung nur zum Einsatz kommen, wenn andere Methoden nicht mehr helfen.
Die Produkte sollten unbedingt nach den Verpackungsangaben angewendet, aufbewahrt und entsorgt werden. Stark giftig können einige Insektenvernichtungsmittel als Konzentrate sein.


Bevorzugen Sie, soweit möglich, alternative Mittel, wie z. B. Klebefallen, oder wenden Sie sich bei ernstem Schädlingsbefall an einen Schädlingsbekämpfer.

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 Betreff des Beitrags: Re: HAUSHALTSCHEMIKALIEN UND KINDERGESICHERTE VERPACKUNGEN
BeitragVerfasst: 04.08.2016, 19:57 
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Frage 12:

Was muss ich ĂĽber Chlorreiniger wissen?


Wenn hypochlorithaltige Sanitär- oder Desinfektionsreiniger („Chlorreiniger“) mit sauren Chemikalien wie Essig, Zitronensäure oder sauren WC-Reinigern gemischt werden, kann es sehr gefährlich werden. Es kann dabei giftiges, stechend riechendes Chlorgas entstehen.
Geringe Mengen von Chlorgas führen zu Reizungen von Augen, Nase und Rachen, Husten und Erstickungsgefühl. Höhere Konzentrationen können schwere Atembeschwerden hervorrufen und schließlich zu einer chemisch verursachten Lungenschädigung mit möglicher Todesfolge führen.
Zur Fleckentfernung in Wäsche sind Percarbonate, die auf Sauerstoffbasis bleichen, die umweltfreundlicere Lösung. Desinfektionsmittel im Haushalt sind nur notwendig, wenn der behandelnde Arzt dazu rät.


Unter keinen Umständen chlorhaltige Sanitärreiniger mit Essig oder WC-Reinigern mischen! Chlorreiniger sind im Haushalt ersetzbar und sollten auf keinen Fall in die Hände von Kindern gelangen.

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 Betreff des Beitrags: Re: HAUSHALTSCHEMIKALIEN UND KINDERGESICHERTE VERPACKUNGEN
BeitragVerfasst: 29.08.2016, 11:04 
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Frage 13:

Was muss ich ĂĽber Sprays wissen?


Sprays dienen der leichteren, feinen und gleichmäßigen Verteilung eines Produktes. Ein Teil des fein versprühten Produktes verbleibt zunächst in der Luft und gelangt nicht an den Einsatzort. Es besteht die Möglichkeit, dass es eingeatmet wird. Bei Sprays handelt es sich um sehr unterschiedliche Produktgruppen, von denen einige als gesundheitsgefährdend (z. B. haut- oder augenreizend) eingestuft sind, z. B. Backofenreiniger, Imprägniermittel, Insektenspray. Die Gebrauchsanweisungen müssen unbedingt beachtet werden.

Imprägniermittel in Sprayform sollen immer im Freien (z. B. auf dem Balkon) und nicht in geschlossenen Räumen verwendet werden. Viele Sprühdosen enthalten Treibmittel, die entzündbar sind und damit potenziell eine Gefahr darstellen. Bei Pumpsprays dient Luft als Treibmittel.


Statt Sprays zu verwenden, sollte geprüft werden, ob die Produkte auch in anderer Form benutzt werden können. Bei Sprays ist es besonders wichtig, die Gebrauchsanweisung und Sicherheitshinweise zu beachten.

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 Betreff des Beitrags: Re: HAUSHALTSCHEMIKALIEN UND KINDERGESICHERTE VERPACKUNGEN
BeitragVerfasst: 06.09.2016, 10:08 
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Frage 14:

Welche Gefahren bestehen fĂĽr Kinder durch Essigessenz?


Essigessenz wird als Lebensmittel verkauft und unterliegt damit nicht der Kennzeichnungspflicht für Haushaltschemikalien. Flaschen mit Essigessenz haben kein Gefahrenpiktogramm und keinen kinder- gesicherten Verschluss – obwohl von ihnen eine Gefahr ausgeht. Denn Essigessenz wirkt stark ätzend.
Da Kinder freiwillig selten mehr als einen Schluck Essigessenz trinken, stehen als Folgen mögliche Verätzungen im Mund und der Speiseröhre im Vordergrund. Deshalb sofort Flüssigkeit nachtrinken lassen, falls ein Kind Essigessenz zu sich genommen hat!

Essigessenz enthält in Deutschland für den Gebrauch im Haushalt 25 % Essigsäure. Ausländische Zubereitungen und Produkte können deutlich höhere Konzentrationen enthalten. Zum Vergleich: Als Reinigungsmittel angebotener Essig ist ca. zehnprozentige Essigsäure und mit dem Gefahren- piktogramm „Ausrufungszeichen“ und dem Signalwort „Achtung“ versehen. Essigessenz sollte nicht mit der Haut in Berührung kommen und nur in gut gelüfteten Räumen eingesetzt werden.


Essigessenz für Kinder unzugänglich aufbewahren, auch wenn sie als Lebensmittel verkauft wird!

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