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Europäischer Gerichtshof - Schadstoffgrenzen im Spielzeug
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Autor:  Lis Dammann, BAG [ 09.07.2015, 16:14 ]
Betreff des Beitrags:  Europäischer Gerichtshof - Schadstoffgrenzen im Spielzeug

Nun muss sich Deutschland doch den großzügigeren europäischen Schadstoffgrenzwerten beim Spielzeug beugen. Der Erhalt der strengeren deutschen Werte für Antimon, Arsen und Quecksilber, die als krebserregend oder nervenschädigend angesehen werden, wurde abgelehnt.

Nach Auffassung der EuGH-Richter konnte Deutschland nicht die Notwendigkeit der strengeren deutschen Regelung nachweisen. Eigene, nationale Grenzwerte sind demnach nur dann zulässig, wenn sie ein "höheres Schutzniveau für die öffentliche Gesundheit gewährleisten als die Harmonisierungsmaßnahme der Union".


Quelle: www.mdr.de - 09. Juli 2015

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