Hier handelt es sich wieder um eine Frage zum Thema elterliche Verantwortung und Verkehrssicherungspflicht.
Einerseits ist der Restaurantbesitzer verpflichtet, in seinen RĂ€umlichkeiten fĂŒr Sicherheit zu sorgen. Seine GĂ€ste, darunter natĂŒrlich auch Kinder, dĂŒrfen keinen Gefahren ausgesetzt sein.
Andererseits sind Eltern angehalten, Ihre Kinder, z. B. in einem Restaurant, so zu beaufsichtigen, dass sie sich keinen Gefahrenorten annÀhern und dabei sich oder andere gefÀhrden.
Sie sollten immer dann, wenn Sie mit Ihren Kindern unbekannte RĂ€ume betreten, ein wachsames Auge fĂŒr Gefahrenquellen haben. Gut ist es, mit schon etwas gröĂeren Kindern gemeinsam einen Rundgang zu machen, sich die neue Umgebung anzusehen und mit ihnen zu besprechen, wo sie sich aufhalten können und welche Stellen sie unbedingt vermeiden sollten.
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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