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 Betreff des Beitrags: Aufsichtspflicht bei Elternteil mit Behinderung
BeitragVerfasst: 28.01.2012, 22:30 
Hallo liebe Forumleser,

ich suche schon eine ganze Zeit im Internet nach einer Antwort für eine Frage, die mich beschäftigt. Vielleicht kann mir hier geholfen werden.

Es ist so, dass eine Freundin von mir zur Zeit in Scheidung von ihrem Mann lebt. Sie haben auch bereits getrennte Wohnungen, aber haben das gemeinsame Sorgerecht für ihren Sohn.


Nun möchte der Vater mit seinem Sohn (3,5 Jahre alt) eine Woche Urlaub an der Ostsee machen. Grundsätzlich ist das ja schön, aber das Problem ist, dass der Vater fast blind ist (100 % Behinderung mit Eintragung im Behindertenausweis, dass Begleitperson erforderlich ist).

Meine Freundin hat nun Angst, dass er seiner Aufsichtspflicht (in unbekannter Umgebung) nicht nachkommen kann. Wie sieht das ganze rechtlich aus, wenn etwas passiert? Ist am Ende meine Freundin mitverantwortlich, weil sie Ihren (Ex-)Mann alleine mit ihrem Sohn hat wegfahren lassen?

Würde mich freuen, wenn hier jemand Auskunft geben kann, oder einen Tip hat wo man genaueres erfahren kann.


Viele Grüße

Freundin


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 Betreff des Beitrags: Re: Aufsichtspflicht bei Elternteil mit Behinderung
BeitragVerfasst: 30.01.2012, 22:36 
Expertin
Expertin

Registriert: 10.01.2005, 13:53
Beiträge: 4465
Das ist ein sehr spezieller Fall, der aber zu regeln ist. Eine gute Absprache zwischen allen Beteiligten ist notwendig.

Wenn der Vater eine Begleitperson hat, müsste mit dieser eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden. Sie müsste akzeptieren und zusichern, dass sie die Aufsichtsaufgaben übernimmt, die der Vater aufgrund seiner Behinderung nicht wahrnehmen kann. Man könnte sich vorstellen, dass ein Katalog erstellt wird, in dem diese Aufgaben im Groben beschrieben werden.

Ansonsten kann der Urlaub auch so geplant werden, dass offensichtliche Gefahren ausgeschlossen bleiben, z.B. kein Strandurlaub, bzw. unter sicheren Bedingungen stattfindet, z.B. eine Unterkunft mit einer kompetenten und zuverlässigen Kinderbetreuung, die über die spezielle Situation genau informiert ist.

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Lis Dammann
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 Betreff des Beitrags: Re: Aufsichtspflicht bei Elternteil mit Behinderung
BeitragVerfasst: 31.01.2012, 00:28 
Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ja, so wie beschrieben könnte sich meine Freundin dass ganze auch vorstellen. Leider hat ihr (Ex-)Mann da ganz andere Vorstellungen.

Zwar ist die Anreise zusammen mit der Schwester des Exmannes geplant, aber sie ist keine dauerhafte Begleitperson. Sie möchte selber Urlaub mit ihrem Freund machen, der in ca. 30 KM Entfernung wohnt. Zudem ist ein "richtiger Strandurlaub" geplant. Der Exmann meiner Freundin meint, dass er das "zusammen" mit seinem Sohn (zum Zeitpunkt des Urlaubs wird dieser gerade 4 Jahre alt geworden sein) alles im Griff hat.

Man muss wirklich sagen, dass er sein Leben in vertrauter Umgebung gut im Griff hat, aber in unbekannter Umgebung wird er unseres Erachtens übefordert sein. Zumal Kinder in diesem Alter oft "zu Blödsinn" neigen. Stellt man sich das ganze dann noch an einem vollen Sandstrand vor, kann einem ganz anders werden.

Abgesehen von der Sorge die man sich vermutlich während des ganzen Urlaubs machen würde, stellt sich die Frage nach der rechtlichen Situation.

Verletzt meine Freundin ihre eigene Aufsichtspflicht, wenn sie ihren Exmann ohne Begleitperson zusammen mit dem gemeinsamen Sohn verreisen lässt?

Irgendwie sind wir schon ganz verzweifelt.

Kann jemand uns noch "Anlaufstellen" nennen?

Wir freuen uns über jede Antwort.

Viele Grüße


Freundin


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 Betreff des Beitrags: Re: Aufsichtspflicht bei Elternteil mit Behinderung
BeitragVerfasst: 31.01.2012, 11:03 
Elternexperte/in
Elternexperte/in

Registriert: 31.01.2006, 19:26
Beiträge: 611
Wohnort: Bielefeld
Ich finde diese ganze Urlaubsidee von allen Beteiligen unverantwortlich. Wenn das Kind 10 Jahre alt wäre, o.k.. aber mit 4 Jahren? Das würde ich für mein Kind ablehnen. Wenn etwas passiert, würde sich jeder hinterher sagen:"Wie konnten wir das nur zulassen?"
Was man noch machen könnte, wäre vor ort nach einer ehrenamtlichen Begleitung für Ausflüge etc. suchen, z. B. eine Person von der Kirchengemeinde, DRK oder Caritas und die Situation schildern. Vielleicht findet sich jemand, der aushilft.

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Ellen Haase


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 Betreff des Beitrags: Re: Aufsichtspflicht bei Elternteil mit Behinderung
BeitragVerfasst: 31.01.2012, 17:11 
Hallo,

auch wir (meine Freundin und ich), finden den Urlaub total unsinnig und unverantwortlich. Aber laut ihrer Anwältin kann meine Freundin nichts dagegen machen (weil sie nicht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, oder so ähnlich). Ich habe allerdings das Gefühl, dass sich die Anwältin überhaupt nicht mit dem Sachverhalt beschäftigt hat bzw. keine Erfahrung in diesem Rechtsbereich hat.

Der Exmann überschätzt sich meines Erachtens total. Er kann niemals an einem Strand bzw. in der Nähe von Wasser für die notwendige Sicherheit sorgen. Selbst den Straßenverkehr halte ich aufgrund seiner Behinderung für bedenklich.

Deswegen meine Frage nach der rechtlichen Situation.

Kann meine Freundin den Urlaub verhindern, Auflagen durchsetzen (in Form von Begleitpersonen etc.) oder sonst irgendwie tätig werden?

Auf die Vernunft ihres Exmannes kann man leider nicht hoffen, weil diese überhaupt nicht vorhanden ist.


Viele Grüße

Freundin


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 Betreff des Beitrags: Re: Aufsichtspflicht bei Elternteil mit Behinderung
BeitragVerfasst: 01.02.2012, 12:28 
Expertin
Expertin

Registriert: 10.01.2005, 13:53
Beiträge: 4465
Unter dem reinen Kindersicherheitsaspekt, die in unserem Forum Thema ist, kann es ohne eine weitere Aufsichtsperson keinesfalls gehen.

Zu den rechtlichen Fragen können wir uns hier nicht äußern. Wir schlagen Ihnen vor, sich mit dem Jugendamt in Verbindung zu setzen.

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