Hallo liebe Forumleser,
ich suche schon eine ganze Zeit im Internet nach einer Antwort für eine Frage, die mich beschäftigt. Vielleicht kann mir hier geholfen werden.
Es ist so, dass eine Freundin von mir zur Zeit in Scheidung von ihrem Mann lebt. Sie haben auch bereits getrennte Wohnungen, aber haben das gemeinsame Sorgerecht für ihren Sohn.
Nun möchte der Vater mit seinem Sohn (3,5 Jahre alt) eine Woche Urlaub an der Ostsee machen. Grundsätzlich ist das ja schön, aber das Problem ist, dass der Vater fast blind ist (100 % Behinderung mit Eintragung im Behindertenausweis, dass Begleitperson erforderlich ist).
Meine Freundin hat nun Angst, dass er seiner Aufsichtspflicht (in unbekannter Umgebung) nicht nachkommen kann. Wie sieht das ganze rechtlich aus, wenn etwas passiert? Ist am Ende meine Freundin mitverantwortlich, weil sie Ihren (Ex-)Mann alleine mit ihrem Sohn hat wegfahren lassen?
Würde mich freuen, wenn hier jemand Auskunft geben kann, oder einen Tip hat wo man genaueres erfahren kann.
Viele Grüße
Freundin
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