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 Betreff des Beitrags: Private Haftpflichtversicherung
BeitragVerfasst: 21.08.2007, 14:46 
Expertin
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Registriert: 10.01.2005, 13:53
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Versicherungen
Private Haftpflicht muss sein


UnfÀlle von Kindern passieren meist in der Freizeit oder auf dem Weg zur Schule.

Keine freiwillige Versicherung ist so wichtig wie die private Haftpflicht. Das gilt besonders fĂŒr Familien mit Kindern. Denn spĂ€testens ab zehn Jahren tragen auch die Kleinen das Risiko, Schadenersatz zu zahlen – schlimmstenfalls in Millionenhöhe und bis ins Erwachsenenalter hinein.

Die Haftpflichtpolice der Eltern schĂŒtzt dagegen: Der Nachwuchs ist bis zum Ende seiner Ausbildung mitversichert. „Anders sieht es aber fĂŒr diejenigen aus, die vor dem Studium oder der Lehre berufstĂ€tig waren“, sagt Katrin RĂŒter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. „Mit dem Einstieg ins Arbeitsleben endet der Schutz.“ Auch wer lĂ€nger an der UniversitĂ€t bleibt, muss aufpassen: Die Mitversicherung gilt in der Regel nur bis zum vollendeten 27. Lebensjahr.

Vorher allerdings ist eine eigene Haftpflichtpolice unnötig. „Auch viele Paare brauchen nicht zwei VertrĂ€ge“, erklĂ€rt RĂŒter de Escobar. Der jĂŒngere könne normalerweise gekĂŒndigt werden, wenn das Paar eine gemeinsame Wohnung bezieht. Unverheiratete mĂŒssten aber dafĂŒr sorgen, dass die mitversicherte Person in dem Vertrag namentlich genannt wird. Die Versicherung kommt dann fĂŒr SchĂ€den auf, die einer von beiden oder ein schuldfĂ€higes Kind verursacht. Ist es kein gemeinsames Kind, sollte es aber wie Mutter oder Vater im Vertrag erwĂ€hnt sein.

In jedem Fall tragen die Assekuranzen die Kosten nur bis zur Höhe der Deckungssumme. Der Bund der Versicherten (BdV) rÀt deshalb, den Vertrag zu wechseln, wenn die Deckung nicht mindestens bei drei Millionen Euro liegt.

Familien können bei manchen Anbietern auch schuldunfĂ€hige Kinder mitversichern. Fegt dann zum Beispiel eine DreijĂ€hrige die Ming-Vase ihrer Tante vom Tisch, bleibt den Eltern die PrĂŒfung, ob sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, erspart.

Die Haftpflicht ist aber nicht die einzige Versicherung, die fĂŒr Kinder wichtig werden kann. „Sinnvoll ist auch eine private Unfallversicherung“, sagt BdV-GeschĂ€ftsfĂŒhrerin Lilo Blunck. Zwar kommt die gesetzliche Unfallversicherung fĂŒr VorfĂ€lle in Schule, Kindergarten und Kita oder auf dem Weg dorthin auf. Allerdings passieren laut der Bundesanstalt fĂŒr Arbeitsschutz die meisten UnfĂ€lle, bei denen Menschen verletzt werden, zu Hause und in der Freizeit.

Eine private Unfallversicherung tritt generell ein, wenn das Kind einen bleibenden Gesundheitsschaden durch einen Unfall erleidet. „Soll es auch geschĂŒtzt sein, wenn es nach einer Krankheit dauerhaft beeintrĂ€chtigt ist, muss zudem eine InvaliditĂ€tsversicherung abgeschlossen werden“, betont Blunck. Allerdings liegt hier die höchstmögliche Versicherungssumme niedriger als bei den Unfallpolicen. Um das Kind ausreichend abzusichern, rĂ€t der Bund der Versicherten zu einer Mindestversicherungssumme von 200 000 Euro.

Quelle: www.tagesspielgel.de /Eva Kehr

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Lis Dammann
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