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 Betreff des Beitrags: Verletzung mit Soft-Air-Waffen
BeitragVerfasst: 29.08.2006, 21:49 
Newbie
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Registriert: 29.08.2006, 21:14
BeitrÀge: 2
Der Noch-Ehemann meiner Frendin hat den beiden (damals 5 & 7- jĂ€hrigen Jungs) vor ca. einem Jahr zwei Gewehre und eine Pistole mit eben dieser Soft-Air-Technik geschenkt. Gegen den Willen der Mutter. Selbst die Schutzbrille fĂŒr den kleinen wurde bei den "Ballereien" nicht benutzt, weil sie ihm natĂŒrlich zu groß war.
Nun ist es natĂŒrlich zu einem Treffer im Gesicht des Kleinen gekommen. Die Wunde ist nicht tief, weil die Kugel wohl noch abgeprallt ist. Das Jugendamt wußte von den Waffen, unternahm aber nichts. Meine Freundin ging mit diesen neuen Fakten zu ihrem Anwalt (Scheidung lĂ€uft). Das brachte aber auch nicht wirklich was.
Nun zu meiner eigentlichen Frage: Kann ich den Vater verklagen? Z.B. wegen Verletzung der Aufsichtspflicht o.Ă€.?
Wir fĂŒhlen uns vom Jugendamt total allein gelassen, weil dieser Zwischenfall nur die Krönung einer langen Kette von ZwischenfĂ€llen ist und das JA aber nichts unternimmt, weil der Vater ja nichts vorsĂ€tzlich macht.
Ein Kind (damals) Nichtschwimmer ist fast ertrunken.
Einmal stand der Kleine unbeaufsichtigt an einem großen Lagerfeuer: Brandlöcher in MĂŒtze und Jacke.
Der Große wurde schon 2x als Arschloch von seinem Vater bezeichnet.
Die Kinder durften nicht mit zu einem Ringerturnier ins Ausland, weil der Vater die Unterschrift verweigerte,und meine Freundin deswegen keinen Kinderausweis bekam.
Die Kinder spielen viel zu viel Playstation mit Spielen die ab 16 empfohlen werden.
WÀhrend der Vater schlÀft sehen die Jungs im TV eine Folge der Serie 24 und wollen sich danach auch umbringen. Wie einer der Helden in der Serie.
Die Kinder streiten sich bei Ihrem Vater wohl sehr oft und heftig. Bei einem GesprĂ€ch mit einem Kinder- und Jugendpsychologen, der fĂŒr das JA als Erziehungsberater arbeitet, riet dieser meiner Freundin, ihrem Nochmann keine Schlinge daraus zu drehen, wenn der Vater die Kinder auseinanderreisst und dabei blaue Flecken entstehen. Eine andere Möglichkeit zur Intervention bei solchen Streitereien wurde dem ĂŒberforderten Vater nicht aufgezeigt.
Der Text ist nun doch sehr lang geworden, aber das musste mal raus.
Danke fĂŒr jede Reaktion


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 Betreff des Beitrags: Aufsichtspflicht
BeitragVerfasst: 29.08.2006, 22:50 
Expertin
Expertin

Registriert: 10.01.2005, 13:53
BeitrÀge: 4465
So sehr es sich bei Ihrer Schilderung um unfalltrÀchtige Situationen handelt:

Bitte haben Sie VerstĂ€ndnis dafĂŒr, dass wir dazu keine Stellung beziehen und Ihnen auch keinen juristischen Rat geben können. Dies liegt außerhalb unserer Kompetenzen.

Setzen Sie sich mit Stellen in Verbindung, die sich mit Sorgerechtsfragen befassen. Das Jugendamt und auch das Familiengericht können Ihnen Informationen dazu geben.

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