Softtragen und Tragetücher sollten sicherheitsüberprüft sein und genau nach Anleitung benutzt werden. Der TÜV gibt weitere Hinweise zur Verwendung:
- Die Trage vor jeder Verwendung prüfen und bei Beschädigungen nicht mehr benutzen.
- Beim Gebrauch regelmäßig prüfen, ob das Kind frei atmen kann.
- Auf die empfohlene Trageweise achten, um Haltungsschäden zu vermeiden.
- Bei Frühgeburten oder gesundheitlich beeinträchtigten Säuglingen Rücksprache mit dem Kinderarzt halten, ob eine Verwendung von Softtragen möglich ist.
- Wegen zu hoher Unfallgefahr sind sportliche Aktivitäten jeder Art verboten.
- Tragen sind kein Spielzeug – Kinder können sich durch die Tragegurte verletzen.Quelle: www.
http://www.tuev-sued.de - 22.06.2015