Wenn Sie nach dem Kauf eines Spielzeugs oder eines sonstigen Produkts für Kinder den Eindruck haben, dass von ihm Gefahren ausgehen, oder sogar schon eine Verletzung/ein Unfall statt gefunden hat, sollten Sie dies bei Ihrem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt melden. Folgende Informationen sind dazu notwendig: - Bezeichnung des Produktes
- Produktmarke,
- -hersteller,
- -modell,
- -seriennummer,
- evtl. Bedienungsanleitung,
- Angaben, wo das Produkt gekauft wurdeund Angaben zu einem eventuellen Unfall:
- Unfallopfer
- Verletzungen
- Beschreibung des UnfallesQuelle:
http://www.vis.bayern.de - 24.10.2013