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GS-Zeichen
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Autor:  Elvire [ 30.04.2006, 17:47 ]
Betreff des Beitrags:  GS-Zeichen

Wenn ein Spielzeug für Kinder ein GS-Zeichen hat, kann dann wirklich nichts passieren? Wir haben auch ein spielzeugauto, auf dem "sicherheits- geprüft".

Autor:  Lis Dammann, BAG [ 01.05.2006, 13:48 ]
Betreff des Beitrags:  GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit

GS steht für geprüfte Sicherheit und kennzeichnet alle Produkte, bei denen die Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Regeln der Sicherheitstechnik nachgewiesen wurde. Diese Prüfungen erfolgen durch herstellerunabhängige Institutionen, wie TÜV, VDE, Landesgewerbeanstalten oder die Fachausschüsse der Berufsgenossenschaft.

In früheren Jahren war die Zahl der offiziellen Gütesiegel nahezu unüberschaubar. Darauf hat der Gesetzgeber reagiert und entschieden, dass das GS-Zeichen heute alle bisherigen Kennzeichnungen zusammenfasst und ersetzt.

Sie brauchen also beim Kauf von sicherem Spielzeug einzig und allein auf das GS-Siegel zu achten. Spielgerät mit oft dubiosen Hersteller-Zertifikaten wie "...-Qualitätssiegel" oder "...-sicherheitsgeprüft" sollten Sie im Interesse Ihres Kindes ignorieren.

Der TÜV (oder o.g. Insitutionen) vergeben das GS-Zeichen, wenn alle gesetzlichen und normbezogenen Vorgaben bzgl. mechanischer, physikalischer und chemischer Eigenschaften erfüllt sind und damit alle sicherheitstechnischen Anforderungen nach nationalen und europäisch harmonierten Normen erfüllt sind. An einem Baumuster wird überprüft, ob die Ware dem Gesetz entspricht. Es wird zudem kontrolliert, dass alle Produkte, die im Handel sind, nach dem geprüften Baumuster angefertigt wurden.

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