Am 3. September 2008 verabschiedete das Europäische Parlament die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Produkte, die sogenannte GHSVerordnung der EU. Mit dieser Vorschrift werden neue Warnkennzeichen für gefährliche chemische Stoffe und Produkte (Gemische) eingeführt.
Für die Vergabe dieser neuen Symbole gelten auch neue Kriterien. Werden zum Beispiel Stoffe, die die Augen nachhaltig schädigen können, bisher nur als „reizend“ gekennzeichnet, müssen sie zukünftig als „ätzend“ gekennzeichnet werden. Stoffe, die bei Kindern eine oft tödliche „chemische Lungenentzündung” (Aspirationspneumonie)auslösten, wurden bisher mit dem Andreaskreuz, einem X, gekennzeichnet. Sie müssen
zukünftig mit einem neuen Symbol für schwere Gesundheitsschäden gekennzeichnet werden.
Warum eine Übergangszeit?
Die neuen Kennzeichnungen dürfen ab 1. Dezember 2008 genutzt werden. Um den Herstellern eine Übergangszeit für die Umstellung ihrer Produkte zu ermöglichen, dürfen die alten Kennzeichnungen noch bis 2010 für reine Chemikalien, bis 2015 für Gemische genutzt werden. Lagerbestände dürfen noch jeweils zwei weitere Jahre verkauft werden. Damit können noch bis 2012 bzw. 2017 Packungen mit alten Kennzeichnungen im Handel sein.
Für die Öffentlichkeit, die Verbraucher und die Beschäftigten, die Umgang mit gefährlichen chemischen Produkten haben, beginnt damit eine neunjährige Zeit mit unterschiedlichen Kennzeichnungen gleichermaßen gefährlicher chemischer Produkte.
Die neuen Kennzeichnungen sind aufgelistet unter
www.bfr.bund.de/cm/238/neue_gefahrenken ... kungen.pdf
Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung -
www.bfr.bund.de