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 Betreff des Beitrags: GEFAHR: Verschluckbare Kleinteile - Diskutieren Sie mit!
BeitragVerfasst: 21.01.2016, 11:49 
Expertin
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Beiträge: 4465
Die traurige Nachricht des Todes eines dreieinhalb Jahre alten Mädchens aus Frankreich, das an einem Spielzeugteil aus einem Überraschungsei erstickt ist, schockiert nicht nur Frankreich. Tödliche Unfälle durch Ersticken passieren immer wieder. Allein im Jahr 2013 starben in Deutschland 30 Kinder durch Ersticken. Damit ist der Erstickungstod nach dem Transportmittelunfall und dem Ertrinkungsunfall die dritthäufigste Unfallursache mit Todesfolge bei Kindern.


Bild



Besonders im Säuglingsalter nehmen Kinder fast alles in den Mund, was sie zu fassen bekommen, um es mit Lippen und Zunge ausgiebig zu erforschen. Dies gilt auch für herumliegende Kleinteile, die zur Erstickungsgefahr werden können, wenn sie kleiner als ein Tischtennisball sind. Häufig verschluckt werden Münzen, Knöpfe, Magneten, Erdnüsse. abnehmbare Kleinteile an Kinderspielzeug und zunehmend auch Knopfbatterien.

Der Fall in Frankreich zeigt, dass es aber auch Kinder im Kindergartenalter treffen kann. Die Bundestags-Kinderkommission fordert schon seit Jahren, auf Spielzeug in Süßigkeiten zu verzichten. Sogar über ein Verbot des seit über 40 Jahren erfolgreichen Produkt Kinder Überraschungsei wird nachgedacht.


Diskutieren Sie mit - Unter "Antworten" auf diesen Beitrag:
Was halten Sie von einem Verbot der Kinder-Ãœberraschung?


Typische Unfallsituationen: Verschlucken von Kleinteilen
http://www.kindersicherheit.de/service/ ... er-47.html

Tödliche Unfallzahlen: Daten und Statistiken
http://www.kindersicherheit.de/fachinfo ... tiken.html

Weitere Informationen: Ersticken - Gefahr durch Kleinteile
http://www.kindersicherheit.de/nc/kinde ... eln-u.html

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Lis Dammann
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 Betreff des Beitrags: Re: GEFAHR: Verschluckbare Kleinteile - Diskutieren Sie mit!
BeitragVerfasst: 03.02.2016, 12:03 
Expertin
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Registriert: 10.01.2005, 13:53
Beiträge: 4465
Nach diesem Vorfall wird es keine rechtlichen Schritte gegen die Firma Ferrero, Hersteller der Kinder-Ãœberraschungseier, geben.


Die Staatsanwältin verwies auf die Packungsbeilage, die darauf hinweist, dass das Spielzeug nicht von Kindern unter drei Jahren benutzt werden dürfe und dass ältere Kinder es nur unter der Aufsicht von Erwachsenen benutzen sollten. Darüberhinaus hätten die Ermittlungen ergeben, dass das Mädchen bereits seit einem Monat problemlos mit dem Spielzeug gespielt habe, erklärte Deprade. Infolge der Untersuchungen werde niemandem ein Vergehen vorgeworfen.



Quelle: http://www.rp-online.de - 02.02.2016

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