Expertin |
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Registriert: 10.01.2005, 13:53 Beiträge: 4465
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Verbrennungen dürfen nicht gekühlt werden, sonst droht Unterkühlung. Besonders bei Kleinkinder muss darauf verzichtet werden. Die Behandlung der verbrannten Stelle mit Wasser ist lediglich bei kleinflächigen Verbrennungen und nur für kurze Zeit von Nutzen, um die akuten Schmerzen zu lindern. Als Vergleichsgröße für kleinflächige Verbrennungen gilt die Handfläche des Betroffenen. Das Wasser sollte nur handwarm und nicht kalt und schon gar nicht eiskalt sein.und Bei kleinen Kindern, Babys oder Neugeborenen ist Kühlung generell tabu! Auch wenn Bereiche am Körperstamm oder am Kopf betroffen sind, muss auf eine Kühlbehandlung ganz verzichtet werden, lautet die dringende Empfehlung der neuen Leitlinie (der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie). Je jünger das Kind, um so eher gehört es bei einem Brandunfall ins Krankenhaus. Sind die Verbrennungen schwer, sollte es in einer auf Verbrennungen spezialisierten Kinderklinik oder in einem Verbrennungszentrum behandelt werden. Bis zum Eintreffen des Notarztes muss das Kind vor Auskühlung geschützt werden, zum Beispiel mit einer wärmenden Decke und durch Warmhalten der Raumtemperatur.Quelle: http://www.welt.de - August 2015
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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