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Nachbarskind im Auto - wer haftet
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Autor:  Lis Dammann, BAG [ 21.07.2014, 10:21 ]
Betreff des Beitrags:  Nachbarskind im Auto - wer haftet

Zu einer Anfrage an uns, wer haftet, wenn ein Nachbarskind im Auto mit genommen wird und es zu einem Unfall mit Verletzungen kommt:

Bei Unfällen zahlt laut ADAC die Kfz-Haftpflicht des Schuldigen, bei Teilschuld muss der jeweilige Anteil ermittelt werden. Eine Insassenversicherung greift auch, wenn man selbst den Unfall verschuldet. Und sie schützt im Falle einer Schadensersatz- oder Schmerzensgeldklage.

Quelle: http://www.kinderarzte-im netz.de - kinderpraxis 2/14

Autor:  Star [ 22.07.2014, 18:14 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Nachbarskind im Auto - wer haftet

Man sollte auch niemals sagen, es geht auch mal ohne Kindersitz für das Nachbarskind. Wenn ein anderes Kind im Auto mitfahren soll dann nur mit seinem Sitz. Was wenn was schlimmes passiert und das Kind war nicht angeschnallt im Sitz?

Autor:  Vater [ 24.07.2014, 19:40 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Nachbarskind im Auto - wer haftet

Danke für diese Information. Das erleichtert zwar, aber anschnallen ist super wichtig. Ich möchte nicht, daß meinem oder einem anderen Kind was passiert, weil ich zu nachlassig war.

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