Das stand in der Zeitung in DĂŒsseldorf. Ein Fahrradunfall und ein Hinweis von der Polizei:
Laut Polizei war der 32-jĂ€hrige Radfahrer verbotenerweise auf dem BĂŒrgersteig unterwegs. Dabei transportierte er seine fĂŒnfjĂ€hrige Tochter auf der Rahmenstange seines Rades. Das MĂ€dchen stĂŒrzte bei der Kollision zu Boden, erlitt aber nur leichte Verletzungen.
Die Polizei weist daraufhin, dass Kinder unter sieben Jahren nur in geeigneten Fahrradsitzen auf dem Rad mitgenommen werden dĂŒrfen. Eine sichere Alternative stellt aber auch der sicherheitsĂŒberprĂŒfte FahrradanhĂ€nger dar, der zudem von Ă€lteren Kindern ebenfalls genutzt werden darf.
|