Kinder sind Nachahmer: Daher kommt es immer wieder vor, dass sie herum liegende Zigaretten in den Mund nehmen, darauf kauen oder den Tabak gar schlucken.
Zigaretten, ebenso wie Nikotinkaugummis und -pflaster mĂŒssen daher kindersicher verwahrt werden. Quelle: Birgit H - pixelio.deNur nach Aufnahme groĂer Tabakmengen ist eine Vergiftung möglich. Bedrohliche Vergiftungen sind nach Essen von Tabak nicht zu erwarten. Es können Ăbelkeit, oft mehrfaches Erbrechen, Zittrigkeit, Unruhe (auch Teilnahmslosigkeit), BlĂ€sse, Herzklopfen und spĂ€ter Durchfall nach Einnahme von mehr als einer halben Zigarette oder mehr als einer Zigarettenkippe auftreten.
Das Trinken von TabakaufgĂŒssen oder FlĂŒssigkeiten, in denen sich viele Kippen befinden, ist als gefĂ€hrlicher einzuschĂ€tzen!
Die Einnahme von Nikotinkaugummis (âRaucherkaugummis)â und Nikotinpflaster (âEntwöhnungspflasterâ) kann bedrohliche Beschwerden verursachen.
Achtung! Treten Beschwerden auf oder ist das Kind jĂŒnger als ein Jahr oder hat es mehr als eine halbe Zigarette bzw. eine Zigarettenkippe gegessen, rufen Sie ein Giftinformationszentrum an und klĂ€ren das weitere Vorgehen.
Bei Nikotinkaugummis, Nikotinpflaster sofort ein Giftinformationszentrum oder Ihre KinderÀrztin/Ihren Kinderarzt anrufen. Es kann eine Beobachtung in der Kinderklinik nötig sein.
Erste Hilfe- Reste aus dem Mund entfernen.
- Tee, Wasser oder Saft zu trinken geben.
- Kein Erbrechen auslösen.
Quelle: BroschĂŒre "Risiko VergiftungsunfĂ€lle bei Kindern"
Herausgeber: BfR-Pressestelle
Redaktion: Elke Goldbach, Ingrid Koch: Giftnotruf Berlin,
Axel Hahn, Heidi Meyer: Bundesinstitut fĂŒr Risikobewertung
Martina Abel: BAG Mehr Sicherheit fĂŒr Kinder e.V.
download unter
http://www.kindersicherheit.de/pdf/Bros ... faelle.pdf