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 Betreff des Beitrags: Schutz vor Vergiftungen
BeitragVerfasst: 20.03.2010, 11:59 
Expertin
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Registriert: 10.01.2005, 13:53
BeitrÀge: 4465
Beim Schutz vor Vergiftungen bei Kindern sind alle Betreuungspersonen gefordert


Vergiftungsgefahren im Haushalt bestehen primĂ€r durch Medikamente und sogenannte Haushaltsmittel, also chemische Substanzen, wie SpĂŒlmittel, Allzweckreiniger, Entkalker, VerdĂŒnnungsmittel, Lampenöle und Tabakwaren. Dies wird durch die alarmierenden Berichte der Giftinformationszentralen immer wieder belegt. Der hĂ€ufigste Unfallort fĂŒr Vergiftungen sind Privatwohnungen, aber nicht nur zu Hause, sondern auch da, wo Kinder zeitweilig betreut werden oder nur zu Besuch sind.

WĂ€hrend die sichere Aufbewahrung von Haushaltschemikalien und Reinigungsmitteln, im Haushalt fĂŒr Eltern selbstverstĂ€ndlich ist, zum Beispiel in einem abschließbaren Schrank, wird diese Vorsichts-Regel in Wohnungen, in denen Kinder nur zeitweise betreut werden, also bei den Großeltern, Babysittern, Nachbarn und Freunden, nicht immer konsequent umgesetzt. Die schönen Flaschen und Dosen mit den meist bunten, duftenden und schĂ€umenden Reinigungs- und Körperpflegemitteln, aber auch Farben, VerdĂŒnnung, Benzin, Öle sowie Pflanzenschutzmittel in Opas Werkstatt und dem GartenhĂ€uschen ziehen Kinder an.

Passieren kann es immer dann, wenn Erwachsene gerade kurz abgelenkt sind und nicht aufpassen. So zum Beispiel, wenn wĂ€hrend des Putzens das Telefon klingelt, ein Kochtopf auf dem Herd ĂŒberkocht oder jemand an der WohnungstĂŒr lĂ€utet. In diesen Momenten können unverschlossene Reinigungsmittel Kinder zur Kostprobe verleiten und damit zum Vergiftungsrisiko werden. „Auch alle Personen, die nur zeitweise Kinder betreuen, sollten sich dieser Gefahr bewusst sein und konsequent Maßnahmen der Unfallvermeidung beherzigen. Die Gefahr von Vergiftungen lĂ€sst sich leicht und effektiv reduzieren, wenn man nur einige wenige Punkte beachtet“, so Dr. Jörg Schriever, Unfallbeauftragter des Berufsverbandes der Kinder- und JugendĂ€rzte (BVKJ).


Dazu gehören folgende Schutzvorkehrungen:

- Haushaltsmittel – Reiniger, Gifte und Medikamente, auch die Portion fĂŒr den tĂ€glichen Gebrauch, immer außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren, am Besten in einem höheren abschließbaren Schrank.
Reinigungsmittel oder chemische Substanzen immer im OriginalbehĂ€lter belassen und auch Reste nicht in andere BehĂ€ltnisse wie Limonadeflaschen oder MarmeladenglĂ€ser umfĂŒllen.

- Alles, was giftig sein könnte, sofort nach Verwendung wieder verschließen und auch nicht zeitweilig unbeaufsichtigt auf dem Boden oder in Reichweite von Kindern abstellen.

- Medikamente und Haushaltschemikalien, die mit einem kindersicheren Verschluss ausgestattet sind, bieten zusĂ€tzlich eine mechanische HĂŒrde fĂŒr kleine Kinder. Doch einigen experimentierfreudigen und geschickten Kindern gelingt auch, kindersichere VerschlĂŒsse zu knacken. Bei Reinigungsmitteln und Haushaltschemikalien hilft noch die Beimischung von Bitterstoffen durch den Hersteller, die Sicherheit zu erhöhen.


Quelle: www.kinderaerzte-im-netz.de

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Lis Dammann
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