Der Zaun in diesem Kindergarten entspricht mit 1 m Höhe den Mindestanforderungen aus den Sicherheitsregeln für Kindergärten, die der Bundesverband der Unfallkassen erstellt hat. Empfohlen werden allerdings 1,50 m. Bei einer angrenzenden Hauptstraße mit entsprechend erhöhten Risiken wäre diese Höhe deutlich sicherer.
Nachzulesen ist unter
http://www.guvv-bayern.de/Internet_I-Fr ... R_2002.pdf)
"2.11 Einfriedungen, Zugänge
– Zaunhöhe mindestens 1,0 m,
empfehlenswert 1,5 m
– kein Stacheldraht, keine Dornenhecke
und keine spitzigen Zaunpfähle
– Türen und Tore abschließbar
– als Sicherungen gegen Hineinlaufen
in den StraĂźenverkehr
eignen sich an Grundstücksausgängen
z.B. Auffanggeländer
oder Schleusen
2.12 Außenspielflächen
– keine Holzbeläge auf Verkehrswegen
– Giftpflanzen sie- Umwehrungen - ausgenommen Fensterbrüstungen - müssen mindestens 1 m hoch sein.
- Umwehrungen sind so auszuführen, dass Kinder nicht hindurchfallen können und nicht zum Klettern, Aufsitzen und Rutschen verleitet werden."
(Quelle: Bundesverband der Unfallkassen)