Ob eine Not-, bzw. Evakuierungsrutsche in der Kindertageseinrichung erlaubt ist oder nicht, entscheiden zunÀchst die Bauordnungen der jeweiligen LÀndern. So ist die Verwendung z.B. in Brandenburg verboten, in angrenzenden Sachsen jedoch erlaubt.
Notrutschen in Kindertageseinrichtungen sind nicht grundsĂ€tzlich abzulehnen. in den Bauordungen wird jedoch zwischem erstem und zweitem Rettungsweg unterschieden. Der Erste sollte immer eine Treppe sein. Als Zweiter - und an dieser Stelle unterscheiden sich die Bauordnungen - kann eine Treppe oder ein Fenster, das zum Anleitern durch die Feuerwehr geeignet ist, dienen. Eine Notrutsche kann den zweiten Rettungsweg allerdings nicht ersetzen, da sie keine gleichwertige Option fĂŒr die RettungskrĂ€fte zum Einstieg in das GebĂ€ude bietet, wie z.B. das Fenster. Die Notrutsche sollte deshalb lediglich als ErgĂ€nzung zu den beiden anderen Rettungswegen gesehen werden.
Selbst ausgewiesene Fenster sind im Vergleich zu einer Treppe kritisch zu betrachten, da es innerhalb kurzer Zeit unrealistisch ist, groĂe Kindergruppen ĂŒber eine Leiter möglichst schnell zu evakuieren.
Vorteile der Notrutsche
- Nutzung von Notrutschen kann spielerisch und tĂ€glich geĂŒbt werden (Voraussetung DIN 1176-3erfĂŒllt)
- Im Einzelfall schnelle Evakuierung aller Personen aus der Einrichtung möglich(integrative Gruppen)
- Notrutschen bergen nicht die Gefahr, sich durch Stolpern oder StĂŒrzen zu verletzen und dadurch den Rettungsablauf zu blockieren
Nachteile der Notrutsche
- Notrutschen sind nicht fĂŒr alle Personengruppen geeignet
- Notrutschen können nicht gleichzeitig von vielen Personen benutzt werden
- Verletzungsgefahren durch ZusammenstöĂe und beim Verlassen der Rutsche
- Notrutschen bieten keine Möglichkeit, in das Stockwerk zurĂŒckzukehren
- Notrutschen sind nicht zur Flucht aus höheren Stockwerken geeignet
- Notrutschen bieten lediglich Fluchtmöglichkeit, sind aber nicht im Sinne des Brandschutzes /der meisten Landesbauordnungen als Rettungswege geeignet, ĂŒber die die EinsatzkrĂ€fte der Feuerwehr einen Angriffsweg in das GebĂ€ude haben.
Anforderungen an Notrutschen
- lediglich ErgÀnzung der vorhandenen Rettungswege dar und kann weder den ersten noch den zweiten Rettungsweg ersetzen
- JĂ€hrliche Kontrolle der Funktionstauglichkeit
- Evakuierung ĂŒber Rutsche regelmĂ€Ăig ĂŒben, idealerweise mit Feuerwehr
- WĂ€hrend Brandfall sollte eine Betreuungsperson am Rutschenende und eine zweite am Einstieg stehen
- Sicherzustellen, dass kein Kind mehr im GebÀude ist, bevor die letzte erwachsene Person hinab rutscht.
- Beachtung einer Sicht- und Kommunikationsverbindung zwischen Ein- und Auslauf
- Die Notrutsche sollte als Tunnelrutsche ausgefĂŒhrt sein.
- Kleinstkinder oder behinderte Kinder, die nicht allein die Notrutsche benutzen können, sollten möglichst im Erdgeschoss betreut werden
_________________ Nicola Quade
Elternforum
Bundesarbeitsgemeinschaft
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