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 Betreff des Beitrags: Ertrinkungsgefahr am Teich
BeitragVerfasst: 17.02.2007, 00:39 
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Registriert: 17.02.2007, 00:31
Beiträge: 1
Wie gefährlich ist ein kleiner Teich neben dem Kindergarten?


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 Betreff des Beitrags: Teich am Kindergarten
BeitragVerfasst: 17.02.2007, 15:46 
Expertin
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Registriert: 10.01.2005, 13:53
Beiträge: 4465
Wir können Ihrer Anfrage nicht genau entnehmen, ob der Teich auf dem Kindergartengelände oder außerhalb davon liegt. In jedem Fall ist aber zu sagen, dass von einem Gewässer in einem Bereich, in dem mit einem einem erhöhten Aufkommen von Kindern zu rechnen ist, eine große Gefahr ausgeht, wenn nicht die richtigen Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden. Die Zahlen von Ertrinkungsunfällen sind weiterhin erschreckend hoch!


Teich auf dem Kindergartengelände
Es existieren genaue Vorschriften, wie mit einem Gewässer auf dem Kindergartengelände zu verfahren ist. Die Gemeideunfallversicherungen schreiben für Teiche und Biotope vor:

[i]Häufig werden Teiche und Feuchtbiotope angelegt, ohne dass sich die Verantwortlichen über die mögliche Gefährdung der Kinder durch diese Einrichtungen bewusst sind. Deshalb sollte gerade in diesen Bereichen eine gründliche Überprüfung erfolgen.

Empfohlene Maßnahme
- Bei Wassertiefen bis maximal 40 cm müssen 1 m breite flach geneigte, trittsichere Uferzonen vorhanden sein.

- Bei Wassertiefen von mehr als 40 cm müssen Einfriedungen vorhanden sein, die Kinder nicht zum Überklettern verleiten.

- Einfriedungen müssen mindestens 1 m hoch sein. Sie sind so zu gestalten, dass Klettern daran erschwert wird.

- Spitzen und scharfe Kanten sind an und auf Einfriedungen nicht zulässig. Stacheldraht, Dornenhecken u.Ä. dürfen nicht verwendet werden.

(Vgl.: GUV 16.4/GUV-SR 2002, 3.1, 3.2 und 3.3)


Teich auf einem Privatgrundstück neben dem Kindergartengelände

Hier gilt für den Grundstücksbesitzer die Verkehrssicherungspflicht, d.h. er muss das sorgen, dass von seinem Grundstück keine Gefahren ausgehen und muss entsprechende Maßbnahmen treffen. Das Gelände und der Teich müssen so gesichert sein, dass Kinder keinen Zugang haben. Dagegen hilft am besten eine Einzäunung, die für Kinder nicht zu überwinden ist. Kann dem Grundstücksbesitzer die Vernachlässigung dieser Pflichten nachgewiesen werden, wird er zur Ernstfall zur Verantwortung gezogen.

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Lis Dammann
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