Sie haben Recht. Durch die Aufnahme von zweijährigen Kindern im Kindergarten kommen ganz andere Risiken zum Tragen. Es werden wesentlich höhere Anforderungen an die Beaufsichtigung und an die Einrichtung und Ausstattung gestellt. Darüber sind sich die entsprechenden Stellen auch im Klaren und diskutieren diese Themen seit geraumer Zeit.
Für die Aufnahme von zweijährigen Kindern ist eine Änderung der bisherigen Betriebserlaubnis notwendig. Der Träger muss dazu mit dem Jugendamt in Kontakt treten und einen entsprechenden Antrag stellen. Erst wenn die neue Betriebserlaubnis das Vorliegen der konzeptionellen, räumlichen und personellen Voraussetzungen bestätigt, können jüngere Kinder aufgenommen werden. Land und Jugendamt fördern dann den Einsatz von Zusatzpersonal.
Dennoch: Es ist in jedem Fall angezeigt, als Eltern die neue Situation mit zu beobachten und sich über die gewonnenen Beobachtungen und Eindrücke mit dem Kindergartenpersonal austauschen.
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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