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 Betreff des Beitrags: Ungesicherte Kindertagesstätten oder Hochsicherheitstrakt?
BeitragVerfasst: 29.01.2007, 15:07 
Newbie
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Registriert: 29.01.2007, 14:42
Beiträge: 2
Liebe Experten,
in der Einrichtung unserer Tochter tobt gerade ein Streit über Sicherheit bzgl. Weglaufen aus den Räumen bzw. vom Gelände. Anlaß ist das erfolgreiche "Ausbüchsen" zweier Kinder im Alter von 4 und 5 Jahren. Sie wurden glücklicherweise ohne Zwischenfälle von einer wachen Passantin am ca. 300 m entfernten Einkaufsmarkt entdeckt und zurückbegleitet. Nichtsdestotrotz wäre Schlimmeres leicht vorstellbar...
Die Einrichtung hat mehrere Gruppen à 15 Kinder mit einer Altersspanne von 1.5 Jahren bis Hortkinder.
Wie im Betreff angedeutet existieren derzeit mindestens zwei Lager unter den Eltern. Die Leitung vermeidet derzeit eine konstruktive Diskussion über die skizzierte Sicherheitssituation. Wir haben deshalb eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit den einzelnen Brennpunkten beschäftigen soll und ggfs. Maßnahmen empfehlen wird - deren Umsetzung aber ungewiss ist.
Nun unsere Frage: Gibt es konkrete Richtlinien oder Bestimmungen, die diesen Sicherheitsbereich erhellen. Sind diese so detailliert, dass erkennbar wird wie im Einzelfall verfahren werden könnte bzw. wie Lösungen auszusehen haben? Falls diese Länderspezifisch sind - welche gelten für Bremen?

Neben den Ausführungen der Experten sind wir natürlich auch an Erfahrungen anderen Eltern interessiert, die eine vergleichbare Situation zu meistern hatten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gerd Burmester


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 29.01.2007, 16:27 
Expertin
Expertin

Registriert: 08.11.2005, 09:30
Beiträge: 306
Vielen Dank für Ihre Anfrage!

Der Träger der Kindertageseinrichtung ist generell für die technische Sicherheit, also die baulichen Maßnahmen, Abnahmen und Wartungen in der Einrichtung verantwortlich und sollte dabei in engen Kontakt zu der Unfallkasse stehen, über die die Kinder während ihres Besuches versichert sind.

Die organisatorische Sicherheit wird von der Kindergartenleitung, bzw. deren Mitarbeiterinnen übernommen. Alle Betroffenen haben zahlreiche Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien (Bundesunfallverband, Gemeindeunfallversicherungsverband) und Gesetze (SGB, ArbSchuG) zu beachten.

Die Richtlinie für Kindergärten - Bau und Ausrüstung - gibt vor, dass Aussenanlagen eingefriedet sein müssen und die Einfriedung mind. 1 m hoch (ohne horizontale Vertrebung, keine spitzen Ecken und Kanten) sein muss.

Ich empfehle Ihnen, sich die entsprechenden GUV Richtlinien http://regelwerk.unfallkassen.de/regelwerk/index.jsp über die Sicherheit in Kindertagesstätten über die Unfallkasse Bremen
www.unfallkasse.bremen.de zu beziehen, bzw. mit einem Mitarbeiter der Unfallkasse in Kontakt treten.

Damit Sie auch möglichst viele Rückmeldungen von Eltern erhalten, schlage ich Ihnen vor, Ihren Beitrag nochmal in unser Austauschforum zu setzen.

_________________
Nicola Quade
Elternforum
Bundesarbeitsgemeinschaft
Mehr Sicherheit für Kinder e.V.
Heilsbachstraße 13
53123 Bonn
Tel. 0228/688 34-30
Fax 0228/688 34-88
elternservice@kindersicherheit.de
www.kindersicherheit.de


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