Vielen Dank für Ihre Anfrage!
Der Träger der Kindertageseinrichtung ist generell für die technische Sicherheit, also die baulichen Maßnahmen, Abnahmen und Wartungen in der Einrichtung verantwortlich und sollte dabei in engen Kontakt zu der Unfallkasse stehen, über die die Kinder während ihres Besuches versichert sind.
Die organisatorische Sicherheit wird von der Kindergartenleitung, bzw. deren Mitarbeiterinnen übernommen. Alle Betroffenen haben zahlreiche Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien (Bundesunfallverband, Gemeindeunfallversicherungsverband) und Gesetze (SGB, ArbSchuG) zu beachten.
Die Richtlinie für Kindergärten - Bau und Ausrüstung - gibt vor, dass Aussenanlagen eingefriedet sein müssen und die Einfriedung mind. 1 m hoch (ohne horizontale Vertrebung, keine spitzen Ecken und Kanten) sein muss.
Ich empfehle Ihnen, sich die entsprechenden GUV Richtlinien
http://regelwerk.unfallkassen.de/regelwerk/index.jsp über die Sicherheit in Kindertagesstätten über die Unfallkasse Bremen
www.unfallkasse.bremen.de zu beziehen, bzw. mit einem Mitarbeiter der Unfallkasse in Kontakt treten.
Damit Sie auch möglichst viele Rückmeldungen von Eltern erhalten, schlage ich Ihnen vor, Ihren Beitrag nochmal in unser Austauschforum zu setzen.
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Nicola Quade
Elternforum
Bundesarbeitsgemeinschaft
Mehr Sicherheit für Kinder e.V.
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