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 Betreff des Beitrags: (Un)sicherer Spielplatz in KiTa
BeitragVerfasst: 09.11.2006, 22:48 
Newbie
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Registriert: 09.11.2006, 16:38
BeitrÀge: 1
Mein Sohn wird in einer Krippe betreut, die von der Gemeinde getragen wird. Vor kurzem wurden fĂŒr Krippen- und Kindergartengruppe gemeinsam ein Spielplatz errichtet, der aus meiner Sicht deutliche Risiken birgt. Es gibt eine HĂ€ngebrĂŒcke, deren GelĂ€nder aus vertikalen Ketten besteht. Hier können die Kinder ohne weiteres durchfallen (was an sich nicht tragisch so ist). Die HĂ€ngebrĂŒcke verbindet zwei kleine HĂŒgel, in der Senke ist zusĂ€tzlich ein ca. 50 cm breiter und ca. 50 cm tiefer rechteckiger Graben eingezogen, der auf beiden Seiten in voller Höhe mit horizontalen Rundholzbalken begrenzt ist. Höchste Fallhöhe im Graben liegt bei ca. 1m. FĂ€llt ein Kind seitlich von der BrĂŒcke, kann es im schlimmsten Fall auf die Holzbalken fallen.

Meines Wissens gilt fĂŒr SpielplĂ€tze die DIN EN 1177, die ja besagt, dass der Boden unter SpielgerĂ€ten eben sein muss und zudem aus Rasen o.Ä. bestehen soll. Ist diese Norm fĂŒr KrippenspielplĂ€tze verbindlich oder "nur" ein gut gemeinter Rat?

Von wem werden diese SpielplĂ€tze abgenommen? Der Architekt sagt, der Spielplatz sei fĂŒr Kinder aller Altersgruppen zugelassen und sicher..... .

Vielen Dank schonmal fĂŒr eine Antwort

_________________
gecko


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 Betreff des Beitrags: FalldĂ€mpfung auf dem Spielplatz
BeitragVerfasst: 10.11.2006, 17:30 
Expertin
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Registriert: 10.01.2005, 13:53
BeitrÀge: 4465
Über 60 cm Fallhöhe sind Böden mit einer guten falldĂ€mpfenden Wirkung vorgeschrieben. Mit steigender Höhe muss diese Wirkung durch entsprechendes Untergrundmaterial optimiert werden.


Zur DIN EN 1177

DIN EN 1177 schreibt bzgl. der Fallhöhe und der Bodenbeschaffenheit folgendes vor:
- bis zu 60 cm: Beton/Stein oder bitumengebundene Arten
- bis zu 100 cm: Oberboden oder wassergebundene Decken
- bis zu 150 cm: Rasen
- bis zu 300 cm: Holzschnitzel, Rindenmulch, Sand, Kies oder synthetischer Fallschutz. Die Körnung des Rindenmulch muss 20- 80mm sein und die Schicht muss mindestens 50 cm hoch sein.
(nachzulesen z. B. unter www.www.spielgeraete-richter.de)

Unser Spielplatzexperte hat sich in einer Ă€hnlichen Frage so dazu geĂ€ußert:
"Der Sturz auf ein darunter liegendes Bauteil aus einer Höhe mehr als > 60 cm darf nicht sein. Der Fallschutz ist nicht gewÀhrleistet!"


Zu den DIN EN-Normen allgemein

Die DIN-Normen sind Richtlinien. Im Fall des Falles werden die Gerichte aber bei der PrĂŒfung der Verkehrssicherungspflicht eines Betreibers die Einhaltung der DIN EN-Normen zugrunde legen.


Zur Abnahme und PrĂŒfung eines Spielplatzes

Ein Spielplatz sollte in jedem Fall abgenommen sein, z. B. durch den TÜV oder entsprechende private Firmen. Es sollten tĂ€glich, vierteljĂ€hrlichen und jĂ€hrlich folgende Kontrollen vorgenommen werden:

einmal pro Jahr Jahreshauptuntersuchung Wartungsarbeiten nach Herstellerangaben
- PrĂŒfung der Verbindungsteile
- Schmieren von Gelenken und Lagern
- Schrauben, Gelenke nachziehen
- Beseitigung kleiner OberflÀchenschÀden
- PrĂŒfung der Standfestigkeit
- PrĂŒfung des Fallschutzes nach EN 1177
- PrĂŒfung des Mindestraums (Fallraum und GerĂ€teraum)
- PrĂŒfung von Fangstellen
- Erstellung eines PrĂŒfberichtes
- PrĂŒfung des GerĂ€te-Altbestandes nach DIN 7926

drei bis vier mal pro JahrOperative Inspektion
- ÜberprĂŒfung aller Verschleißteile
- Verbindungsteile prĂŒfen
- Schrauben, Gelenke nachziehen
- OberflÀchenbeschÀdigungen beseitigen
- PrĂŒfung der Standfestigkeit
- PrĂŒfung von Fangstellen

tÀgliche oder wöchentliche Kontrolle
Sichtkontrolle
- Beseitigung von Verschmutzungen
- Beseitigung von OberflÀchenschÀden
- Kontrolle der beweglichen Teile
- Falls erforderlich, Sperrung von GerÀten

(nachzulesen unter www.spielplatzmobil.de)

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Lis Dammann
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