Ăber 60 cm Fallhöhe sind Böden mit einer guten falldĂ€mpfenden Wirkung vorgeschrieben. Mit steigender Höhe muss diese Wirkung durch entsprechendes Untergrundmaterial optimiert werden.
Zur DIN EN 1177
DIN EN 1177 schreibt bzgl. der Fallhöhe und der Bodenbeschaffenheit folgendes vor:
- bis zu 60 cm: Beton/Stein oder bitumengebundene Arten
- bis zu 100 cm: Oberboden oder wassergebundene Decken
- bis zu 150 cm: Rasen
- bis zu 300 cm: Holzschnitzel, Rindenmulch, Sand, Kies oder synthetischer Fallschutz. Die Körnung des Rindenmulch muss 20- 80mm sein und die Schicht muss mindestens 50 cm hoch sein.
(nachzulesen z. B. unter
www.www.spielgeraete-richter.de)
Unser Spielplatzexperte hat sich in einer Ă€hnlichen Frage so dazu geĂ€uĂert:
"Der Sturz auf ein darunter liegendes Bauteil aus einer Höhe mehr als > 60 cm darf nicht sein. Der Fallschutz ist nicht gewÀhrleistet!"
Zu den DIN EN-Normen allgemein
Die DIN-Normen sind Richtlinien. Im Fall des Falles werden die Gerichte aber bei der PrĂŒfung der Verkehrssicherungspflicht eines Betreibers die Einhaltung der DIN EN-Normen zugrunde legen.
Zur Abnahme und PrĂŒfung eines Spielplatzes
Ein Spielplatz sollte in jedem Fall abgenommen sein, z. B. durch den TĂV oder entsprechende private Firmen. Es sollten tĂ€glich, vierteljĂ€hrlichen und jĂ€hrlich folgende Kontrollen vorgenommen werden:
einmal pro Jahr Jahreshauptuntersuchung Wartungsarbeiten nach Herstellerangaben
- PrĂŒfung der Verbindungsteile
- Schmieren von Gelenken und Lagern
- Schrauben, Gelenke nachziehen
- Beseitigung kleiner OberflÀchenschÀden
- PrĂŒfung der Standfestigkeit
- PrĂŒfung des Fallschutzes nach EN 1177
- PrĂŒfung des Mindestraums (Fallraum und GerĂ€teraum)
- PrĂŒfung von Fangstellen
- Erstellung eines PrĂŒfberichtes
- PrĂŒfung des GerĂ€te-Altbestandes nach DIN 7926
drei bis vier mal pro JahrOperative Inspektion
- ĂberprĂŒfung aller VerschleiĂteile
- Verbindungsteile prĂŒfen
- Schrauben, Gelenke nachziehen
- OberflÀchenbeschÀdigungen beseitigen
- PrĂŒfung der Standfestigkeit
- PrĂŒfung von Fangstellen
tÀgliche oder wöchentliche Kontrolle
Sichtkontrolle
- Beseitigung von Verschmutzungen
- Beseitigung von OberflÀchenschÀden
- Kontrolle der beweglichen Teile
- Falls erforderlich, Sperrung von GerÀten
(nachzulesen unter
www.spielplatzmobil.de)