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Kindergarten: Intensivere Aufsicht von kleineren Kindern
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Autor:  Lis Dammann, BAG [ 29.09.2016, 13:29 ]
Betreff des Beitrags:  Kindergarten: Intensivere Aufsicht von kleineren Kindern

Zu einer Anfrage an uns:

Werden kleinere Kinder in einem altersgemischten Kindergarten wirklich mehr beaufsichtigt als größere?

Davon ist grundsätzlich auszugehen!
Pädagogisch und sicherheitstechnisch ist es unbedingt notwendig, kleinere Kinder intensiver zu beaufsichtigen. Bei ihnen liegt keinerlei Gefahrenbewusstsein vor; es gibt noch keine Einsicht in Abläufe und deshalb auch keine Vorsicht.

In den Richtlinien, die die Unfallkassen für Kinderbetreuungseinrichtungen herausgeben, ist einer der Faktoren zum Umfang und zum Inhalt der Aufsichtspflicht das Alter des zu betreuenden Kindes.

In der Regel bedürfen jüngere Kinder einer intensiveren Beaufsichtigung als ältere Kinder, da sie noch nicht über deren Erfahrungen verfügen. Die Rechtsprechung geht bei Kleinkindern bis zu vier Jahren grundsätzlich von einer besonderen Aufsichtsbedürftigkeit aus.


Quelle: http://www.kindergaerten-in-aktion.de

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