Expertin |
|
Registriert: 10.01.2005, 13:53 BeitrÀge: 4465
|
Zu einer Anfrage an uns:
Sicherheitsbeauftragte im KindergartenQuelle: Dieter SchĂŒtz - pixelio.deDie Einsetzung einer Sicherheitsbeauftragten im Kindergarten ist gesetzlich vorgeschrieben:
In Unternehmen mit regelmĂ€Ăig mehr als 20 BeschĂ€ftigten (betreute Kinder = BeschĂ€ftigte) hat der Unternehmer unter Beteiligung des Personal- /Betriebsrates Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der DurchfĂŒhrung der MaĂnahmen zur VerhĂŒtung von ArbeitsunfĂ€llen und Berufskrankheiten zu unterstĂŒtzen.
Quelle: § 22 SGB VII (Sozialgesetzbuch VII)Die SB soll (...) den TrĂ€ger bei den notwendigen MaĂnahmen zur VerhĂŒtung von ArbeitsunfĂ€llen und Berufskrankheiten unterstĂŒtzen. UnterstĂŒtzen heiĂt hierbei aus der âInsiderrolleâ fĂŒr den Arbeitsschutz, die Sicherheit aktiv zu werden. Die SB sieht Gefahren/ MĂ€ngel, die dem TrĂ€ger so nicht bekannt sind. Ebenso sind der Sicherheitsbeauftragten die ArbeitsablĂ€ufe vertraut und sie kann durch wertvolle VorschlĂ€ge zu deren Verbesserung beitragen. Quelle: http://www.ukh.deZu weiteren Information: http://www.ukh.de/praevention/kindertag ... auftragte/
_________________ FINDEN SIE MEHR UNTER: https://www.kindersicherheit.de BESUCHEN SIE UNS BEI FACEBOOK: https://www.facebook.com/kindersicher TWITTERN SIE MIT UNS: https://twitter.com/kindersicher
Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
|
|