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 Betreff des Beitrags: Schulunfall
BeitragVerfasst: 03.07.2015, 17:41 
Wer prĂŒft nach einem Sturz aus großer Höhe, ob die Gefahrenquellen ausreichend beseitigt werden? Beurteilt das jemand von der Unfallkasse oder TÜV oder liegt es alleine im Ermessen der Schule und der Elternvertreter?


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 Betreff des Beitrags: Re: Schulunfall
BeitragVerfasst: 07.07.2015, 17:56 
Expertin
Expertin

Registriert: 10.01.2005, 13:53
BeitrÀge: 4465
Der TrĂ€ger der Schule, die Schulleitung und die Lehrer mĂŒssen die Sicherheit im Blick haben. Sie kooperieren dabei mit der Schulaufsicht und den Unfallkassen, ĂŒber die die Kinder versichert sind.

Schulleiterinnen und Schulleiter haben z.B. folgende Aufgaben:
Sie wirken darauf hin, dass Bau und Ausstattung in der Schule sicherheitsförderlich sind und die Gesundheit nicht gefĂ€hrden. Hierzu gehört auch, dass sie MĂ€ngel dem SchultrĂ€ger melden und ihn veranlassen, diese zu beseitigen. Bei akuten GefĂ€hrdungen mĂŒssen sie sofortige Maßnahmen einleiten.


Zudem ist die Schulleitung gesetzlich (§ 22 SGB VII) verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte zu benennen:

- fĂŒr den inneren GebĂ€udebereich z.B. qualifizierte Lehrer:
In Zusammenarbeit mit dem oder den Sicherheitsbeauftragten ermitteln sie Unfallursachen und schulische Gesundheitsgefahren und veranlassen vorbeugende Maßnahmen.

- fĂŒr den Ă€ußeren Bereich z.B. den Hausmeister:
Sinnvoll ist es, dass die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten vom Hausmeister wahrgenommen wird. Er verfĂŒgt in der Regel ĂŒber notwendiges Wissen. Zudem gehört die Wartung und Pflege des SchulgebĂ€udes und der Einrichtung zu seinen Dienstaufgaben.

Nachzulesen unter

http://www.dguv.de/medien/fb_org/dokumente/si_8064.pdf

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 Betreff des Beitrags: Re: Schulunfall
BeitragVerfasst: 09.07.2015, 12:33 
Danke fĂŒr die Antwort.
Das bedeutet also, dass jetzt nach dem Unfall die gleichen Personen fĂŒr die Sicherheit an dieser Stelle verantwortlich sind, die vorher diese Stelle als ungefĂ€hrlich eingestuft hatten?


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 Betreff des Beitrags: Re: Schulunfall
BeitragVerfasst: 09.07.2015, 16:02 
Expertin
Expertin

Registriert: 10.01.2005, 13:53
BeitrÀge: 4465
Wir können die Gefahr bzw. Nicht-Gefahr der Sturzstelle nicht einschĂ€tzen und kennen auch den Unfallhergang nicht. Weshalb wirkliche Gefahrenstellen gar nicht erst erkannt oder nicht sofort oder kurzfristig beseitigt werden, dafĂŒr können die GrĂŒnde sehr unterschiedlich sein.
Die Verantwortlichkeiten sind im Text der Unfallkassen klar so beschrieben.

Es kann nur von Vorteil sein, wenn Eltern und Elternvertreter zusĂ€tzlich in Sachen Sicherheit sensibel sind, sich kundig machen und sich mit einmischen. Das Thema sollte auch bei Elternabenden oder Schulprojekten auf der Tagesordnung stehen - beides regelmĂ€ĂŸig und immer prĂ€ventiv, bevor etwas passiert.

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