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Schulunfall
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Autor:  Katmeus [ 03.07.2015, 17:41 ]
Betreff des Beitrags:  Schulunfall

Wer prüft nach einem Sturz aus großer Höhe, ob die Gefahrenquellen ausreichend beseitigt werden? Beurteilt das jemand von der Unfallkasse oder TÜV oder liegt es alleine im Ermessen der Schule und der Elternvertreter?

Autor:  Lis Dammann, BAG [ 07.07.2015, 17:56 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Schulunfall

Der Träger der Schule, die Schulleitung und die Lehrer müssen die Sicherheit im Blick haben. Sie kooperieren dabei mit der Schulaufsicht und den Unfallkassen, über die die Kinder versichert sind.

Schulleiterinnen und Schulleiter haben z.B. folgende Aufgaben:
Sie wirken darauf hin, dass Bau und Ausstattung in der Schule sicherheitsförderlich sind und die Gesundheit nicht gefährden. Hierzu gehört auch, dass sie Mängel dem Schulträger melden und ihn veranlassen, diese zu beseitigen. Bei akuten Gefährdungen müssen sie sofortige Maßnahmen einleiten.


Zudem ist die Schulleitung gesetzlich (§ 22 SGB VII) verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte zu benennen:

- für den inneren Gebäudebereich z.B. qualifizierte Lehrer:
In Zusammenarbeit mit dem oder den Sicherheitsbeauftragten ermitteln sie Unfallursachen und schulische Gesundheitsgefahren und veranlassen vorbeugende Maßnahmen.

- für den äußeren Bereich z.B. den Hausmeister:
Sinnvoll ist es, dass die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten vom Hausmeister wahrgenommen wird. Er verfügt in der Regel über notwendiges Wissen. Zudem gehört die Wartung und Pflege des Schulgebäudes und der Einrichtung zu seinen Dienstaufgaben.

Nachzulesen unter

http://www.dguv.de/medien/fb_org/dokumente/si_8064.pdf

Autor:  Katmeus [ 09.07.2015, 12:33 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Schulunfall

Danke für die Antwort.
Das bedeutet also, dass jetzt nach dem Unfall die gleichen Personen für die Sicherheit an dieser Stelle verantwortlich sind, die vorher diese Stelle als ungefährlich eingestuft hatten?

Autor:  Lis Dammann, BAG [ 09.07.2015, 16:02 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Schulunfall

Wir können die Gefahr bzw. Nicht-Gefahr der Sturzstelle nicht einschätzen und kennen auch den Unfallhergang nicht. Weshalb wirkliche Gefahrenstellen gar nicht erst erkannt oder nicht sofort oder kurzfristig beseitigt werden, dafür können die Gründe sehr unterschiedlich sein.
Die Verantwortlichkeiten sind im Text der Unfallkassen klar so beschrieben.

Es kann nur von Vorteil sein, wenn Eltern und Elternvertreter zusätzlich in Sachen Sicherheit sensibel sind, sich kundig machen und sich mit einmischen. Das Thema sollte auch bei Elternabenden oder Schulprojekten auf der Tagesordnung stehen - beides regelmäßig und immer präventiv, bevor etwas passiert.

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