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Grundschüler Verbot Rad zur Schule
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Autor:  anna [ 08.10.2014, 16:45 ]
Betreff des Beitrags:  Grundschüler Verbot Rad zur Schule

Ich habe gehört daß es verboten ist Grundschulkinder mit dem Rad zur Schule fahren zu lassen. Sie wären dann nicht versichert. Jemand hat mir geantwortet daß das nicht sein kann. Wie ist es denn richtig?

Autor:  Lis Dammann, BAG [ 09.10.2014, 11:49 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Grundschüler Verbot Rad zur Schule

Schulen können dies nicht verbieten, dürfen aber natürlich Empfehlungen aussprechen, z. B. dass Schüler nicht schon vor der Radprüfung alleine fahren sollten. Die Fahrradprüfung im 3./4. Schuljahr anzusetzen trifft mit Erkenntnissen zusammen, dass Kinder in diesem Alter einen deutlichen Entwicklungssprung machen, d.h. eher in der Lage sind zu erkennen und zu verstehen, worauf es im Straßenverkehr ankommt. Ein "Freifahrtschein" ist es aber nicht unbedingt: Sicherheit im Verkehr kann nur durch regelmäßiges Üben, Motivieren und Korrigieren durch die Eltern erreicht werden.
Wichtig: Kinder sind grundsätzlich auf ihren Wegen zur und von der Schule versichert.


Schülerinnen und Schüler sind beim Besuch der Schule versichert, also während des Unterrichtes und grundsätzlich auch in den Pausen. Natürlich sind auch die direkten Wege von und zur Schule versichert.

Quelle: http://www.dguv.de

Autor:  Lis Dammann, BAG [ 09.10.2014, 12:08 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Grundschüler Verbot Rad zur Schule

Zu diesem Thema noch einmal unsere Informationen für Sie:

Mit dem Fahrrad zur Schule

Kinder sollten in den ersten Grundschuljahren noch nicht allein mit dem Fahrrad zur Schule fahren. Aufgrund ihrer Entwicklung sind sie noch nicht zuverlässig in der Lage, die komplexen und vielfältigen Anforderungen (z. B. Gleichgewicht halten, Geschwindigkeit regulieren, Verhalten anderer antizipieren) auf einmal und rechtzeitig zu bewältigen.

Bild


Folgende entwicklungsbedingte Besonderheiten sind u.a. für die kindliche Gefährdung im Straßenverkehr verantwortlich:

Sehen:
Das Gesichtsfeld eines Kindes ist dem des Erwachsenen um ca. 30 Grad eingeschränkt. Dadurch ist das periphere Sehen stark reduziert. Kinder müssen den Kopf drehen, um seitliche Gegenstände tatsächlich zu sehen.
Auch das räumliche Sehen ist bei Kindern noch nicht vollständig ausgeprägt. Ein Kind sieht ein großes Auto, z. B. einen LKW, immer näher als einen kleinen Wagen, der genauso weit entfernt ist. Erst mit ca. 9 bis 10 Jahren können sie Entfernungen und Geschwindigkeiten (z. B. heranfahrende Autos) richtig einschätzen.

Hören:
Bei kleinen Kindern ist die Hörfähigkeit im Vergleich zu dem des Erwachsenen um ca. 10 dB vermindert. Bis zum 8. Lebensjahr gelingt die Geräuschlokalisation nur in einem Winkel von 30 Grad. Geräusche von hinten oder der Seite werden daher häufig fehlgedeutet oder überhört.

Reaktion:
Bis zu einem Alter von fünf Jahren ist die Reaktionszeit etwa doppelt so lang wie die eines Erwachsenen. Erst mit etwa 15 Jahren ist dieser Unterschied ganz ausgeglichen. Auch die Fähigkeit zum plötzlichen Abbruch einer Bewegung ist stark verzögert. Auf Zuruf kann ein Kind eine begonnene Bewegung nicht spontan stoppen oder einem Hindernis ausweichen.

Rechts und links:
Zwar können schulreife Kinder schon links und rechts unterscheiden, doch erst nach dem 10. Lebensjahr sind sie in der Lage, dies spiegelbildlich auf den Raum bzw. eine andere Person zu übertragen.

Logisches Denken, Aufmerksamkeit und Konzentration:
Bis sieben Jahre werden Kinder von den eigenen Wahrnehmungen und Gefühlen dominiert: Sie glauben, dass etwas, was sie nicht sehen, auch nicht da ist. Und sie neigen dazu, Gefühle und Wahrnehmungen von sich auf andere Personen zu übertragen, z. B. "Ich kann das Auto sehen, deshalb sieht mich der Fahrer auch".
Ab etwa acht Jahren kann sich ein Kind für gewisse Zeit, z. B. für die Länge des Schulwegs, konzentrieren. Ab 14 Jahren ist es in der Lage, wie Erwachsene zwei Dinge gleichzeitig und zuverlässig unter Kontrolle zu halten.


Dies macht deutlich, dass ein Grundschulkind aufgrund des Entwicklungsstandes nur begrenzt "verkehrssicher" sein kann. Viele Einflussfaktoren können das Kind ablenken und so die Aufmerksamkeit auf den Verkehr, auf die Verkehrsregeln oder die Signale anderer Verkehrsteilnehmer stören.


Kinder sollten erst nach der Fahrradprüfung alleine zur Schule fahren und neben den Verkehrsregeln Folgendes beachten:
- einen Fahrradhelm tragen
- hintereinander - nicht nebeneinander - fahren
- die rechte Seite der Fahrbahn oder den Radweg benutzen, wenn dieser beschildert ist
- die Geschwindigkeit den äußeren Bedingungen und dem persönlichen Fahrkönnen anpassen
- ausreichend Abstand zum Vordermann einhalten
- an Haltestellen mit besonderer Vorsicht vorbeifahren

Bis ein Kind acht Jahre alt ist, muss es mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen. Acht- und Neunjährige dürfen zwischen Gehweg, Radweg und Fahrbahn wählen. Ab zehn Jahren muss ein Kind die Fahrbahn bzw. den Radweg nutzen.

Autor:  Elfi [ 09.10.2014, 14:26 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Grundschüler Verbot Rad zur Schule

Hallo und hier ist meine Meinung: Die Grundschule ist bei den meisten nicht soooo weit entfernt. Sie können und sollen zu fuß gehen. Das ist eine gute Übung und Vorbereitung.

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