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Dringende Renovierung auf dem Kiga-Spielplatz
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Autor:  Denis G. [ 28.07.2014, 22:15 ]
Betreff des Beitrags:  Dringende Renovierung auf dem Kiga-Spielplatz

In unserem Kiga ist auf dem Spielplatz Renovierungsbedarf!

Meine rechtlichen Fragen sind folgende:
1. Wer ist für die Kosten zuständig?
2. Wer kommt in die Haftung, wenn es wegen des Mangelzustands eine Verletzung gibt?

Herzlichen Dank für eine Antwort darauf.
Denis G.

Autor:  Lis Dammann, BAG [ 29.07.2014, 17:15 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Dringende Renovierung auf dem Kiga-Spielplatz

Der Spielplatz im Kindergarten muss den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Von den Geräten dürfen keine Gefahren für die Kinder ausgehen. Der Kindergartenträger steht in der Verantwortung und er trägt auch die Kosten.

Dies ist geregelt:
- in der Gesetzgebung: Der Kindergartenträger hat eine Verkehrssicherungspflicht und haftet bei Schäden.
- in den Vorschriften und Präventionsempfehlungen der gesetzlichen Unfallversicherung: Auf diesen Grundlagen sind die Kinder dort versichert.
- durch DIN- oder andere technische Vorgaben: Spielplatzgeräte und Spielplatzgestaltung müssen sich daran orientieren. (z. B. DIN EN 1176 und 1177 - Spielplatznorm)

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