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 Betreff des Beitrags: Aufsichtspflicht Tagesmutter!
BeitragVerfasst: 19.04.2013, 09:53 
Guten Tag, durch Zufall erfuhr ich heute morgen bei der Tagesmutter, dass meine Kinder 2,5 Jahre, die 2,50 m hohe Rutsche bereits alleine nutzen (ohne das jemand danebensteht). Auf Verbot meinerseits sagte die TaMu, sie werde es ihnen nicht verbieten und sie hÀtte keine Zeit sich daneben zu stellen, da sie noch 3 andere Kinder hat. Darf sie das? Kann ein Kind von 2,5 Jahren eine solche Höhe schon "beherrschen"? Es sind ca. 8 Stufen (Eisenleiter).
Vielen Dank fĂŒr die schnelle Antwort.


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 Betreff des Beitrags: Re: Aufsichtspflicht Tagesmutter!
BeitragVerfasst: 19.04.2013, 15:30 
Expertin
Expertin

Registriert: 10.01.2005, 13:53
BeitrÀge: 4465
Ohne die motorischen FĂ€higkeiten Ihrer Kinder exakt zu kennen: Wir finden Ihre Vorsicht durchaus angemessen.

Kinder mit 2 1/2 Jahren können sich auf einer normalen Treppe schon einigermaßen gut und sicher bewegen. Aber da handelt es sich um ausgearbeitete Stufen und es gibt ein GelĂ€nder zum Festhalten. Zudem ist der Bewegungsraum in gewisser Weise "beschĂŒtzt": Das Kind weiß, es nutzt die Treppe, und ist dabei konzentriert.

Anders sieht das auf einem Spielplatz und bei einer Rutschbahntreppe aus. Hier ist der koordinierte Einsatz von HĂ€nden und FĂŒĂŸen notwendig. Schnell ist eine Stufe verpasst, oder die Hand hat ins Leere gegriffen. VerstĂ€rkt passiert es, wenn Kinder durch andere abgelenkt sind, wenn sie herum schauen, wenn sie zu schnell agieren wollen, wenn sie von anderen gedrĂ€ngt werden, usw.

Bei der Rutsche kommt noch eine weitere HĂŒrde hinzu: Nach dem Hinaufklettern muss ĂŒber das Stehen ins Sitzen ĂŒbergegangen werden, und es muss eine sichere Sitzposition gefunden werden. Auch das stellt hohe AnsprĂŒche an die Bewegungskoordination. Zudem mĂŒssen AbstĂ€nde eingehalten werden, damit nicht ein Kind in das vorherige hinein rutscht. Kurzum: Ein 2,5 Jahre altes Kind in der Höhe von 2,50 m ohne Hilfestellung erscheint auch uns unfalltrĂ€chtig.

Eine Tagesmutter hat meist mehrere Kinder zu betreuen und kann nicht 1:1 fĂŒr Ihr Kind da sein. Ihre Aufsichtspflicht muss sie aber fĂŒr alle zuverlĂ€ssig erfĂŒllen. Dazu muss sie PlĂ€tze suchen, wo ĂŒberschaubare und sichere Rahmenbedingungen vorherrschen, bzw. die Kinder so dicht beisammen halten, dass sie alle gut im Blick und im Schutz hat.

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Lis Dammann
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