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Aufsichtspflicht Tagesmutter!
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Autor:  kiro [ 19.04.2013, 09:53 ]
Betreff des Beitrags:  Aufsichtspflicht Tagesmutter!

Guten Tag, durch Zufall erfuhr ich heute morgen bei der Tagesmutter, dass meine Kinder 2,5 Jahre, die 2,50 m hohe Rutsche bereits alleine nutzen (ohne das jemand danebensteht). Auf Verbot meinerseits sagte die TaMu, sie werde es ihnen nicht verbieten und sie hätte keine Zeit sich daneben zu stellen, da sie noch 3 andere Kinder hat. Darf sie das? Kann ein Kind von 2,5 Jahren eine solche Höhe schon "beherrschen"? Es sind ca. 8 Stufen (Eisenleiter).
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Autor:  Lis Dammann, BAG [ 19.04.2013, 15:30 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Aufsichtspflicht Tagesmutter!

Ohne die motorischen Fähigkeiten Ihrer Kinder exakt zu kennen: Wir finden Ihre Vorsicht durchaus angemessen.

Kinder mit 2 1/2 Jahren können sich auf einer normalen Treppe schon einigermaßen gut und sicher bewegen. Aber da handelt es sich um ausgearbeitete Stufen und es gibt ein Geländer zum Festhalten. Zudem ist der Bewegungsraum in gewisser Weise "beschützt": Das Kind weiß, es nutzt die Treppe, und ist dabei konzentriert.

Anders sieht das auf einem Spielplatz und bei einer Rutschbahntreppe aus. Hier ist der koordinierte Einsatz von Händen und Füßen notwendig. Schnell ist eine Stufe verpasst, oder die Hand hat ins Leere gegriffen. Verstärkt passiert es, wenn Kinder durch andere abgelenkt sind, wenn sie herum schauen, wenn sie zu schnell agieren wollen, wenn sie von anderen gedrängt werden, usw.

Bei der Rutsche kommt noch eine weitere Hürde hinzu: Nach dem Hinaufklettern muss über das Stehen ins Sitzen übergegangen werden, und es muss eine sichere Sitzposition gefunden werden. Auch das stellt hohe Ansprüche an die Bewegungskoordination. Zudem müssen Abstände eingehalten werden, damit nicht ein Kind in das vorherige hinein rutscht. Kurzum: Ein 2,5 Jahre altes Kind in der Höhe von 2,50 m ohne Hilfestellung erscheint auch uns unfallträchtig.

Eine Tagesmutter hat meist mehrere Kinder zu betreuen und kann nicht 1:1 für Ihr Kind da sein. Ihre Aufsichtspflicht muss sie aber für alle zuverlässig erfüllen. Dazu muss sie Plätze suchen, wo überschaubare und sichere Rahmenbedingungen vorherrschen, bzw. die Kinder so dicht beisammen halten, dass sie alle gut im Blick und im Schutz hat.

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