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 Betreff des Beitrags: Kind alleine lassen / Aufsichtspflicht
BeitragVerfasst: 08.02.2013, 15:32 
Sehr geehrte Frau Damman.

Ich habe zum gleichen Thema eigentlich die gleiche Frage,
nur mit anderen Vorzeichen.
Mein Sohn ist vierzehn Jahre. Meine Frau und ich beabsichtigen für drei Tage (Donnerstag - Sonnabend) beruflich nach Bayern zu fahren (600 Km entfernt von zu Haus).
Mein Sohn möchte während dieser Zeit allein zu Haus bleiben und sich selbst verpflegen und zur Schule gehen. Er verweisst dabei auf das Vertrauen ihm zustehende Vertrauen und das er selbstständig genug sei. Das Vertrauen von unserer Seite ist gegeben, aber trotzdem habe ich ein ungutes Gefühl. Erschwerend kommt dazu, dass es in unserem Haus keine Mitbewohner gibt und auch keine anderen Personen mal nach dem Rechten sehen könnten.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, gibt es keine konkrete Rechtssprechung für den Fall das nichts passiert, sondern erst wenn etwas passiert ist.
Da meine Frau und mein Sohn dafür sind und ich dagegen, erhoffe ich mir Ihren Rat.
Ist es heute üblich, dass ein 14-jähriger 2 Tage und Nächte vollkommen allein gelassen wird?

Für Ihre Beurteilung und einen Hinweis in die richtige Richtung bin ich Ihnen im Vorfeld sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Redeker


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 Betreff des Beitrags: Re: Kind alleine lassen / Aufsichtspflicht
BeitragVerfasst: 08.02.2013, 20:01 
Expertin
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Registriert: 10.01.2005, 13:53
Beiträge: 4465
Ab 14 Jahren kommt das Prinzip Entwicklungsstand/Selbständigkeit des Kindes schon besonders zum Tragen. Hinzu kommt das gute Vertrauensverhältnis, von dem sie sprechen. Wie eng die Rechtsprechung im Zweifelsfall dann doch den Rahmen setzt, sehen Sie am folgenden Wortlaut:

OLG Frankfurt am Main v. 30.06.2005:
Der Umfang der gebotenen Aufsichtspflicht richtet sich nach Alter, Eigenart und Charakter des Minderjährigen. Ein Kind kurz vor Vollendung seines 14. Lebensjahres ohne nennenswerte Einschränkungen seines intellektuellen oder psychischen Entwicklungsstandes muss nach vernünftigen Anforderungen seiner Freizeit nachmittags auch mehrere Stunden lang ohne elterliche Aufsicht verbringen können.


Mit 3 Tagen und 2 Nächten ohne erwachsene Beaufsichtigung und ohne nahen Ansprechpartner liegen Sie also weit über dem zugestandenen Rahmen. Uns erscheint das auch zu viel. Eine Lösung, bei der Ihr Sohn nachmittags allein in der Wohnung ist, Abend und Nacht aber betreut verbringt und auch von dort zur Schule geht, scheint uns der bessere und sicherere Weg.

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Lis Dammann
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 Betreff des Beitrags: Re: Kind alleine lassen / Aufsichtspflicht
BeitragVerfasst: 09.02.2013, 13:42 
Vielen Dank Frau Damman.

Sie haben mir in der Entscheidungsfindung sehr geholfen.
Ich habe mit meinem Sohn darüber gesprochen und Ihm auch Ihr Schreiben gezeigt.
Er hat verstanden das es auf der Vertrauensseite keine Probleme gibt und wir als Eltern
ihn jederzeit in seiner Selbstständigkeit unterstützen. Aber ebenfalls hat er die rechtliche
Seite verstanden und akzeptiert.
Unser Sohn wird während unserer Abwesenheit die Zeit in der Familie eines Klassenfreundes
verbringen.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,

RR


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