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Registriert: 10.01.2005, 13:53 BeitrÀge: 4465
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Immer dort, wo Kinder institutionell betreut werden, mĂŒssen Auflagen an eine gefahrlose Umgebung und Einrichtung erfĂŒllt werden - so natĂŒrlich auch in einem Waldkindergarten: Er eröffnet viele Möglichkeiten fĂŒr ein freies Spiel in der Natur, bringt aber auch spezielle Risiken mit sich. Was Bauwagen bzw. SchutzhĂŒtten im Waldkindergarten betrifft, finden sich unter Absatz 4.2 der DGUV-Publikation "Mit Kindern im Wald" folgende Regelungen: Ein Bauwagen muss aber ebenso die Forderung nach Sicherheit und Gesundheit der Kinder und Erzieherinnen erfĂŒllen. Es ist zu gewĂ€hrleisten, dass die EinrichtungsgegenstĂ€nde in dem Bauwagen keine Spitzen aufweisen und abgerundet sind, eventuell vorhandene GlasflĂ€chen bis in eine Höhe von 1,50 m aus Sicherheitsglas oder Material mit gleichwertigen Eigenschaften bestehen, und dass ein Zugang zum Bauwagen mit mehr als vier Stufen mit HandlĂ€ufen ausgerĂŒstet ist.
Bauwagen verfĂŒgen in der Regel nicht ĂŒber einen Stromanschluss, so dass elektrische GefĂ€hrdungen auszuschlieĂen sind. Sollte der Bauwagen mit Gas beheizt werden, sind in jedem Fall bei der Installation der Heizung die Herstellerangaben (vor allem auch in Bezug auf die LĂŒftung) sowie die Vorgaben des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) zu beachten. Auch in Bezug auf die Beheizung mit Holzöfen ist es sinnvoll, einen Feuerlöscher vorzuhalten. Der Bereich unter dem Bauwagen ist aufgrund scharfer Kanten und vorhandenem GestĂ€nge abzuschirmen, damit Kinder sich nicht darunter aufhalten können.Quelle: http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/si-8084.pdf
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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