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 Betreff des Beitrags: Aufsichtsfplicht im Kindergarten/ Definition Fachkraft
BeitragVerfasst: 13.04.2012, 09:36 
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Registriert: 13.04.2012, 09:19
Beiträge: 2
Unsere Tochter (3) ist seit Januar in einem neuen Kindergarten. Es gibt hier 3 Gruppen mit jeweils 2 Erzieherinnen.
Seit einigen Wochen hilft eine Frau aus dem Ort, eine gelernte Köchin, aus. Sie hilft jedoch nicht in ihrem erlernten Beruf aus, sondern übernimmt auch teilweise die Betreuung der Kinder !! Es kommt beim Abholen unserer Tochter regelmäßig vor, dass die "Köchin" mit mehreren Kindern alleine in einem Raum ist, eine Erzieherin ist weit und breit nicht zu sehen.
In allen Gesetzen, Kommentaren und Urteilen wird immer von "Fachkräften" im Zusammenhang mit der Aufsichtspflicht in Kindergärten und Kitas gesprochen, so dass aus meiner Sicht die "Köchin" dieses Kriterium nicht erfüllt und somit auch nicht die Aufsicht über die Kinder führen dürfte.
Sehe ich das falsch oder ist es rechtens, dass eine nicht-Fachkraft die Aufsichtspflicht wahrnimmt?
Wir fühlen uns nicht sehr wohl damit, dass eine ungelernte Kraft die Aufsicht über die Kinder führt.
Danke für einen Tipp
Patrick


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 Betreff des Beitrags: Re: Aufsichtsfplicht im Kindergarten/ Definition Fachkraft
BeitragVerfasst: 13.04.2012, 12:18 
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Registriert: 10.01.2005, 13:53
Beiträge: 4465
Sie haben sich zu den rechtlichen Bedingungen offenbar schon selbst informiert und weisen daher auf den Begriff der "Fachkraft" hin. Vollkommen klar ist es, dass in der Kindergarten-Gruppe Fachkräfte präsent sein müssen. Das definiert den Kindergarten und dafür bezahlen Sie auch Ihren Beitrag.

Die Aufsicht in Kindergartengruppen durch Fachkräfte wird - aufgrund finanzieller Knappheit - immer ergänzt, etwa durch Kg-Helferinnen mit Fachkenntnissen. Eine zusätzliche Betreuung, in Ihrem Fall die Köchin, ist positiv. Die fehlende Ausbildung muss auch nicht nachträglich sein, wenn ein gutes Verständnis für die Kinder vorhanden ist. Aber: Dies kann nur eine Ergänzung der Fachkraft sein, die verantwortlich ist, d.h. die Aufsicht führt und weisungsbefugt ist. Es darf keinesfalls ein Ersatz sein.

Ihre Sorgen sind berechtigt und Ihr Anspruch ebenso. Sprechen Sie - mit mehreren Eltern zusammen - die Leitung des Kindergartens an.

Sehr gute, darüber hinaus gehende Informationen finden Sie in der Expertise
Schlüssel zu guter Bildung, Erziehung und Betreuung - nachzulesen unter
http://www.gew.de/Binaries/Binary47887/ ... ng_web.pdf

Wir freuen uns im Forum immer über eine Rückmeldung darüber, ob und wie Lösungen gefunden wurden!

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Lis Dammann
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 Betreff des Beitrags: Re: Aufsichtsfplicht im Kindergarten/ Definition Fachkraft
BeitragVerfasst: 13.04.2012, 18:18 
Man wundert sich, was es alles gibt. Was machen denn die Fachkräfte in der Zeit? Haben die keinen Sorgen, daß mit den Kindern was passieren kann und sie dann dran sind?


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 Betreff des Beitrags: Re: Aufsichtsfplicht im Kindergarten/ Definition Fachkraft
BeitragVerfasst: 13.04.2012, 21:37 
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Registriert: 13.04.2012, 09:19
Beiträge: 2
Genau das Frage ich mich auch. Das Thema hat ja zwei Seiten..

Zum Einen, dass aus der Elternperspektive eine bestmögliche Betreuung gewährleistet werden soll. Auch eine Nicht-Fachkraft kann ja prima mit den Kindern klar kommen, aber eine Fachkraft sollte immer dabei sein, da sie ja die Verantwortung trägt. Dafür zählen wir ja auch und möchten, dass das Kind optimal betreut wird.
Zum Anderen gibt es ja auch die Kindergarten/ Leiterinnenperspektive. Denn sie ist letztlich dafür verantwortlich, dass die Aufsichtspflicht rechtmäßig ausgeübt wird. Es sollte also in ihrem Interesse sein, dies auch zu gewährleisten. An Stelle der Leitung wäre es mir viel zu heikel. Denn im Falle eines Unfalls wird sie wohl schlechte Karten haben- wir möchten nur nicht, dass es soweit kommt. In der ersten Woche haben wir schon mitbekommen wie ein Kind einem anderen Kind mit einer Schere im Nebenraum die Haare abgeschnitten hat. Soviel zum Thema Aufsichtspflicht.

Wenn wir das Thema ansprechen laufen wir natürlich Gefahr, dass wir uns unbeliebt machen und unsere Tochter darunter leidet. Außerdem kann es natürlich sein, dass die Erzieherinnen uns etwas vorspielen und immer wenn wir unsere Tochter abholen, dann auch immer eine Erzieherin da sein wird.
Ich überlege das Thema spätestens beim nächsten Elternabend anzusprechen, da es noch weitere Themen gibt, die wie ansprechen müssen. So kann man uns beim Abholen häufig nicht sagen, wo sich unsere Tochter befindet. Und das bei drei Gruppen und einem durchaus überschaubaren Haus/ Gelände. Einmal hieß es sogar sie wäre schon abgeholt worden- da wird man leicht panisch!
Aber das nur am Rande.

Interessant und wichtig ist/ war mir die Frage, was unter Fachkraft zu verstehen ist und wie weit die Kompetenzen von Nicht- Fachkräften gehen dürfen. Wir kennen es halt vom vorhergehenden Kindergarten anders, da wäre so etwas niemals passiert.


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 Betreff des Beitrags: Re: Aufsichtsfplicht im Kindergarten/ Definition Fachkraft
BeitragVerfasst: 14.04.2012, 12:26 
Expertin
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Registriert: 10.01.2005, 13:53
Beiträge: 4465
Es "bleibt" oft etwas, wenn Eltern sich im Kindergarten "beschweren". Deshalb sollten Sie auch diesen Punkt in Ihrem Gespräch oder auch am Elternabend ansprechen. Sie melden Ihre Bedenken nicht an, um zu meckern, sondern um das, was der Kindergarten normalerweise verspricht, auch zu erhalten: qualifizierte, zuverlässige und vertrauensvolle Betreuung. Es geht um Ihr Recht als "Kunde" und um die Sicherheit Ihres Kindes.

Falls Sie zur rechtlichen Seite noch mehr wissen wollen, sollten Sie sich in dem Kindergartengesetz Ihres Landes, das wir nicht kennen, umsehen:

Hier z.B. finden Sie die bayerischen Vorschriften:
http://www.blja.bayern.de/textoffice/ge ... dex.html#2

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