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Sicherheit im Kindergarten
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Autor:  julemalu [ 05.04.2012, 21:04 ]
Betreff des Beitrags:  Sicherheit im Kindergarten

Mein Sohn besucht einen Kindergarten an einer 30 er Zone. Dort gibt es ein Eingangstor ca.110 cm hoch, was auch gleichzeitig als Zaun fürs Aussengelände genutzt wird. Dieses Tor ist weder abgeschlossen, sodass jeder reinkommen kann und durch einen Knauf zum Drehen von aussen zu öffnen. Ist soetwas in der heutigen Zeit überhaupt zu verantworten?

Autor:  zwerg [ 05.04.2012, 21:07 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Sicherheit im Kindergarten

Mein Sohn besucht einen Kindergarten an einer 30 er Zone. Dort gibt es ein Eingangstor ca.110 cm hoch, was auch gleichzeitig als Zaun fürs Aussengelände genutzt wird. Dieses Tor ist weder abgeschlossen, sodass jeder reinkommen kann und durch einen Knauf zum Drehen von aussen zu öffnen. Ist soetwas in der heutigen Zeit überhaupt zu verantworten?[/quote]

Autor:  Lis Dammann, BAG [ 06.04.2012, 19:24 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Sicherheit im Kindergarten

Sie haben recht, dass Ereignisse, wie zuletzt an einer Berliner Grundschule, sehr verunsichern und immer mehr Fragen nach der Sicherheit von Kindern in Betreuungsinstitutionen aufwerfen.

Zur Frage der Außentüren im Kindergarten haben wir schon öfter im Forum diskutiert. Eltern fordern die verschlossene Tür: Niemand kann unbemerkt hinaus oder hinein. Viele Einrichtungen haben sich mittlerweile zu Schließsystemen entschieden. Außerhalb der Bring- und Abholzeiten, (in denen eine Kontrolle stattfindet), ist die Tür verschlossen, und es muss geklingelt werden.

Dies entspricht - in Teilen - den Sicherheitsregeln für den Kindergarten, die die Unfallkassen - als Versicherer der Kinder - herausgeben.

Dort wird unter der Rubrik "Allgemeine sicherheitstechnische Schutzziele" im Abschnitt "Einfriedungen, Zugänge" heißt es:

– Zaunhohe mindestens 1,0 m, empfehlenswert 1,5 m
– kein Stacheldraht, keine Dornenhecke und keine spitzigen Zaunpfähle
– Türen und Tore abschliessbar
– als Sicherungen gegen Hineinlaufen in den Straßenverkehr eignen sich an Grundstücksausgängen z.B. Auffanggeländer oder Schleusen

nachzulesen unter
http://www.guvv-bayern.de/Internet_I-Fr ... R_2002.pdf

Verschliessbarkeit wird demnach angeführt, das Verschließen jedoch nicht eingefordert. Wenn Eltern sich beunruhigen, sollten sie - am besten zu mehreren - das Gespräch mit der Kindergartenleitung suchen.

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