Zu den häufigeren Unfällen in Kindergärten gehört tatsächlich das Einklemmen, meist von Fingern in Türen. Daher sieht das Regelwerk der Unfallkassen, über das die Kindergartenkinder versichert sind, zum Schutz folgendes vor:
2.6.4
"Quetsch- und Scherstellen an Türen von Sanitärkabinen sind zu vermeiden."
2.6.5
"Griffe, Hebel und Schlösser müssen so beschaffen und angeordnet sein, dass Quetsch- und Scherstellen sowie Gefährdungen durch scharfe Kanten vermieden werden.
Dies wird z.B. erreicht, wenn
– Türdrücker aus Rundmaterial ausgeführt,
– Kanten im Berührungsbereich gerundet,
– Griffe, Hebel und Schlösser mit einem Abstand zur Gegenschließkante von mindestens 25 mm lichter Weite angeordnet sind."
vgl. GUV-SR 2002 -
http://regelwerk.unfallkassen.de/regelwerk/index.jspZu Feder-Türen im Kindergarten-Innenbereich gibt es keine Beschreibung und keinen Ausschluss.
Sie haben recht, dass dies eine Unfallquelle darstellt. Kleine Kinder sind noch nicht in der Lage, den Bewegungs- und Geschwindigkeitsablauf einer "automatisch" schließenden Tür einzuschätzen. Andererseits träumen sie, sind abgelenkt und halten sich im Bereich der Tür auf. Einen schnellen Flucht- oder Reaktionsmechanismus haben sie auch noch nicht.
Setzen Sie sich zu dieser Frage doch bitte mit Ihrer zuständigen Unfallkasse in Verbindung. Eine Übersicht der Länderstellen finden Sie unter
http://www.dguv.de/inhalt/BGuUK/unfallkassen/index.jspMit den Informationen von dort können Sie sich dann an die Kindergartenleitung wenden.