Kinder im Kindergarten sind ĂŒber die Gesetzliche Unfallversicherung versichert. Die UnfallversicherungstrĂ€ger haben im Bereich der PrĂ€vention eine beratende Funktion. Sie kontrollieren den technischen und baulichen Zustand der Innen- und AuĂenbereiche des Kindergartens, fĂŒhren Fortbildungsseminare durch und bieten Informationen zur Sicherheits-und Gesundheitsförderung. Alle Einrichtungen werden vor der ersten Inbetriebnahme, in angemessenen ZeitrĂ€umen (meist jĂ€hrlich) und nach Ănderungen oder Instandsetzungen auf ihren sicheren Zustand ĂŒberprĂŒft.
Der GUV veröffentlicht Checklisten und die âSicherheitsregeln Kindergartenâ. Dabei geht es um GebĂ€ude (GelĂ€nder, Fenster, Treppen, Verglasungen, usw.), um den Innenbereich (rutschsichere Böden, stabile Möbel ohne Ecken und Kanten,die Aufbewahrung von Reinigungsmitteln, Werkzeugen, usw.) und um den AuĂenbereich (UmzĂ€unung, SpielgerĂ€te, Umgang mit WasserflĂ€chen, usw.).
Die Erzieherinnen sind in jedem Fall fĂŒr die Sicherheit in ihrem Kindergarten sensibilisiert. Wenn Ihnen selbst ein Mangel aufgefallen ist, sollten Sie sie in jedem Fall ganz offen darauf ansprechen und sich gfls. auch den Elternbeirat zur Hilfe holen.
Manche KindergÀrten bestellen mittlerweile auch einen Sicherheitsbeauftragten (Erzieherin oder Eltern), die in kurzen AbstÀnden immer wieder Begehungen machen und die Risiken beseitigen.
Man kann auch die Kinder als âDedektiveâ sehr gut mit einbinden und fĂŒr das Thema gewinnen.
Die Sicherheit im Kindergarten könnte auch ein Thema fĂŒr einen Elternabend sein.
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Lis Dammann FORUM KINDERSICHERHEIT forum@kindersicherheit.de
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